– 14. April 2008 –

Die Bundessteuerberaterkammer weist in ihrer Pressemitteilung zum 8. SteuerberatungsÄndG (die AGT berichtete unter dem 11.04.2008) darauf hin, dass durch die Möglichkeit der Steuerberaterkammern, eine gewerbliche Betätigung neben der Steuerberatertätigkeit erlauben zu können, speziell auch die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in Unternehmen angesprochen sei. Damit kann erwartet werden, dass für Steuerberater dieser Bereich ihrer Tätigkeit in Zukunft deutlich unbürokratischer handhabbar sein wird, was wiederum nicht ohne positive Auswirkung auf die Testamentsgestaltungspraxis sein dürfte.