– 09. Oktober 2008 –

Die Erbschaftsteuerreform droht sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Die Regierungskoalition hatte am 8. Juli 2008 erklärt, dass der Bundestag die Reform am 17. Oktober verabschieden und der Bundesrat am 7. November zustimmen solle. Die noch offenen Punkte wollte die Koalition ab dem 5./6. Oktober klären. Ergebnis der heutigen Sitzung: keine Einigung, sondern abermalige Vertagung. Damit besteht die Gefahr, dass der gesamte Zeitplan aus den Fugen gerät. Gedacht war die Beschlussfassung des Finanzausschusses des Bundestages am 15.10.2008, zwei Tage später die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 07.11.2008 der 2. Durchgang im Bundesrat. Zwischenzeitlich sind bereits Stimmen laut geworden, dass die der Erbschaftsteuerreform zu Grunde liegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht so zu verstehen sei, dass eine Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung notwendigerweise wegfallen müsse, wenn der der Gesetzgeber bis zum 31.12.2008 keine neue gesetzliche Grundlage geschaffen habe.