– 27. November 2008 –

Heute Vormittag stimmte der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zu. Änderungen gegenüber dem Koalitions-Kompromiss vom 6. November 2008 erfolgten nicht, obwohl zwischenzeitlich bereits Stimmen laut wurden, die den neuen Kompromiss ebenfalls für verfassungswidrig halten.

Die Zustimmung des Bundesrates wird auf seiner Sondersitzung am 5.12.2008 erwartet. Damit kann die Reform kann nach vermutlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.