– 15. Juni 2010 –

In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung stellt das höchste deutsche Finanzgericht (BFH, Urt. v. 15.06.2010, VIII R 10/09) fest, dass Freiberuflersozietäten (hier eine Sozietät von Rechtsanwälten), die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erzeilen. Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG finde keine Anwendung.

Diese Rechtsprechungsänderung wird auch für Testamentsvollstrecker von Bedeutung sein können, sofern Sie in einer Freiberuflersozietät tätig sind. Ihr Risiko, die gesamten freiberuflichen Einkünfte über das Testamentsvollstreckerhonorar gewerbesteuerlich zu infizieren, dürfte deutlich geringer geworden sein.