– 07. Juni 2010 –

Der Entwurf des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetzes 2010 sieht eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung der – eingetragenen – Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie im Grunderwerbssteuergesetz vor. Damit sollen Lebenspartner, die gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, vom steuerlich nicht mehr wie fremde Dritte behandelt werden.

 

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