– 01. Januar 2012 –

Zum Jahreswechsel wird das bisherige, beim Geburtsstandesamt geführte und noch überwiegend auf Karteikarten gestützte Hinterlegungsverfahren durch ein modernes, EDV-basiertes zentrales Testamentsregister abgelöst, das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die in amtliche Verwahrung gegeben werden, und zwar unabhängig davon, ob sie notariell oder eigenhändig errichtet wurden. Das zentrale Testamentsregister wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Es unterrichtet daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu eröffnen sind.