Die im Frühjahr 1997 gegründete Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie ist die einzige interdisziplinäre Vereinigung von Vertretern der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie von Privatpersonen mit besonderen Erfahrungen und Interessen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung in Deutschland.

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Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern geplant

- 07. Juni 2010 -

Der Entwurf des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetzes 2010 sieht eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung der – eingetragenen – Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie im Grunderwerbssteuergesetz vor. Damit sollen Lebenspartner, die gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, vom steuerlich nicht mehr wie fremde Dritte behandelt werden.

Zum Regierungsentwurf gelangen Sie hier.

Gesetzesentwurf zur Errichtung eines zentralen Testamentsregisters

- 04. Juni 2010 -

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines elektronisch geführten zentralen Testamentsregisters eingebracht. Geführt werden soll es – wie das Register für die Vorsorgevollmachten – bei der Bundesnotarkammer.

Zur BR-Drs. 247/10 vom 22.04.2010 gelangen Sie hier.

AGT begrüßt Vorstoß des DAV zur Zertifizierung von Rechtsanwälten

- 27. Mai 2010 -

Die Äußerungen des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Juni-Heft des Anwaltsblattes sind unmissverständlich: Eine privatrechtliche Zertifizierung mit kontrollierten Mindeststandards wird die Anwaltschaft stärken. Sie verdient den Vorzug gegenüber einer zu beobachtenden Tendenz, die Anforderungen an die Fachanwaltschaften zu senken („Junior-Fachanwalt“, „Fachanwalt light“) und die Zahl der Fachanwaltschaften noch weiter zu erhöhen. Zudem dient sie dem Rechtsuchenden, indem es die Entstehung vom Mandanten gewollter Angebote vereinbart.

Die AGT begrüßt des Vorstoß des DAV ausdrücklich. Mit rund 400 zertifizierten Testamentsvollstreckern aus allen Professionen hat sie mit ihren Zertifizierungsrichtlinien seit Jahren die Maßstäbe dafür gesetzt, was ein Erblasser von einem qualitätsorientierten Testamentsvollstrecker erwarten kann, sei er nun Rechtsanwalt, Steuerberater oder „jedermann“ im Sinne § 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG und der Rechtsprechung des BGH vom 11.11.2004.

Den vollständigen Beitrag des Hauptgeschäftsführers des DAV finden Sie unter Brügmann, Cord, Statt Fachanwalt: Werben mit Zertifizierungen? in AnwBl. 2010, 417.

Die AGT auf dem Stiftungstag 2010 der DVEV

- 12. Mai 2010 -

In dem Wunsch vieler Erblasser nach Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens liegt die Schnittstelle zwischen Testamentsvollstreckung und Stiftung (Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 4. Aufl. 2009, Kap. 5 III Rn 274). Auf dem Stiftungstag 2010 der DVEV werden die Wechselwirkungen zwischen beiden Rechtsinstituten in zwei Veranstaltungstagen vertieft beleuchtet. Die AGT wird referentenseitig mit ihren Vorständen Eberhard Rott und Dr. K. Jan Schiffer vertreten sein.

AGT-Mitglieder erhalten 100,-- € Nachlass auf den regulären Veranstaltungspreis, für zertifizierte Testamentsvollstrecker wird die Veranstaltung als Pflichtfortbildung anerkannt.

Die AGT auf dem 2. Bonner Stiftungstag

- 08. Mai 2010 -

Auf lebhaftes Interesse stieß der Stand der AGT auf dem 2. Bonner Stiftungstag im Foyer des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sind viele Stifter darauf angewiesen, Ihren Gedanken vom wohltätigen Vererben durch einen Testamentsvollstrecker postmortal umzusetzen. Im Gespräch mit den vielen Interessierten würde aber eines immer wieder deutlich: Fast alle mit der Stiftungserrichtung befassten Personenkreise beklagten die fehlende Kompetenz vieler Testamentsvollstrecker. Entsprechend groß war daher das Interesse an der Zertifizierung durch die AGT und an der Testamentsvollstreckerliste. Viele Interessenten informierten sich dort „live“ über „ihren“ Testamentsvollstrecker.

Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier zum Nachlesen.