Aktuelles (Jahr 2007)
- 06. Dezember 2007 - EuGH: Keine Ähnlichkeit der Leistungen von Testamentsvollstrecker und Anwalt
- 05. Dezember 2007 - BGH klärt Streitfrage zur Dauertestamentsvollstreckung
- 29. November 2007 - 1. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg
- 20. November 2007 - BMF legt Referentenentwurf zum Erbschaftsteuergesetz vor
- 09. November 2007 - Bundesrat beschließt Rechtsdienstleistungsgesetz
- 05. November 2007 - Erbschaftsteuerreform nimmt weitere Gestalt an
- 22. Oktober 2007 - 30. Deutscher Steuerberatertag in Salzburg
- 11. Oktober 2007 - Bundestag beschließt Rechtsdienstleistungsgesetz
- 10. Oktober 2007 - Rechtsausschuss berät Rechtsdienstleistungsgesetz
- 08. Oktober 2007 - Rechtsanwaltskammer bestätigt Testamentsvollstreckertag als Fortbildung
- 28. September 2007 - Erbschaftsteuerreform zieht sich hin
- 24. September 2007 - Bundesrechtsanwaltskammer gegen Verjährungsverkürzung der Testamentsvollstreckerhaftung
- 21. September 2007 - Bundesrat stimmt dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu
- 03. September 2007 - WDR berichtet über das Berufsbild des Zertifizierten Testamentsvollstreckers
- 24. August 2007 - AGT unterstützt die Weiterbildung der Steuerberater zum Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV)
- 06. Juli 2007 - Erste Fachberaterverleihungen sind erfolgt
- 20. Juni 2007 - Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
- 25. Mai 2007 - Bundestag verabschiedet Unternehmensteuerreformgesetz
- 23. Mai 2007 - Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf des MoMiG
- 11. Mai 2007 - Bundesrat befasst sich mit der Unternehmenssteuerreform
- 09. Mai 2007 - Öffentliche Anhörung zum Rechtsberatungsgesetz
- 09. Mai 2007 - Bundeskabinett beschließt grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren
- 03. Mai 2007 - AGT unterstützt Volksbund auf dem 1. Bonner Vorsorgetag
- 02. Mai 2007 - Qualität als oberstes Gebot
- 30. April 2007 - "media vita in morte sumus"
- 23. April 2007 - Bundesminister Peer Steinbrück zur Erbschaftsteuerreform
- 10. April 2007 - Referentenentwurf zur Änderung des Pflichtteilsrechts vorgelegt
- 20. März 2007 - Testamentsvollstreckung - Ertragreiches Geschäftsfeld nicht nur für mutige Kreditinstitute
- 16. März 2007 - Eckpunkte der Reform des Pflichtteilsrecht vorgestellt
- 14. März 2007 - Unternehmensteuerreform 2008: Geänderter Gesetzentwurf vorgelegt
- 26. Februar 2007 - BMF veröffentlicht neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge
- 16. Februar 2007 - Regelung zum Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge Selbständiger dienen, passiert Bundesrat
- 06. Februar 2007 - Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform veröffentlicht
- 05. Februar 2007 - Das Jahr 2006: neues Stiftungsrekordjahr
- 01. Feburar 2007 - Deutscher Bundestag berät in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- 31. Januar 2007 - Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verfassungswidrig!
- 24. Januar 2007 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer soll am 31.01.2007 veröffentlicht werden
- 04. Januar 2007 - Neue von der AGT zertifizierte Testamentsvollstreckerkurse angelaufen
EuGH: Keine Ähnlichkeit der Leistungen von Testamentsvollstrecker und Anwalt
- 06. Dezember 2007 -
Eine gute Nachricht für den deutschen Steuerfiskus, eine zweifelhafte für deutsche Testamentsvollstrecker. Der EuGH hat am 6. Dezember 2007 eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland abgewiesen, mit der die Kommission feststellen lassen wollte, dass die für die Besteuerung von Dienstleistungen maßgebliche Bestimmung des Leistungsortes im deutschen Umsatzsteuerrecht gegen Vorschriften der Umsatzsteuerrichtlinie verstoße: Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz ist bei Leistungen eines Rechtsanwaltes der Ort des Empfängers, bei Leistungen eines Testamentsvollstreckers hingegen der Ort maßgeblich, an dem dieser seine Niederlassung hat, obwohl nach Auffassung der Kommission als Testamentsvollstrecker regelmäßig Anwälte tätig würden.Maßgeblich für die Entscheidung des EuGH war die Frage, ob die Leistung der Testamentsvollstreckung und die von einem Rechtsanwalt erbrachte Leistung ähnlich sind – wie es Art. 9 der Umsatzsteuerrichtlinie voraussetzt. Diese Frage hat der EuGH klar verneint. Die Leistung des Testamentsvollstreckers sei weder eine hauptsächlich, noch gewöhnlich von einem Rechtsanwalt zu erbringende Leistung, noch eine Leistung, die derjenigen von Rechtsanwälten ähnlich ist, da sie nicht die Vertretung und Verteidigung der Interessen eines Mandanten zum Gegenstand habe. Der Testamentsvollstrecker vertrete auch nicht die Interessen des Erblassers, sondern vollziehe dessen Willen. Damit handele der Testamentsvollstrecker – anders als der Rechtsanwalt – auch nicht im Dienste der Rechtspflege.
Die Entscheidung des EuGH ist sicherlich richtig. Das Institut der Testamentsvollstreckung wurde zivilrechtlich richtig gewürdigt, die Entwicklung der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung, wie sie sich seit der Entscheidung des BGH vom 11.11.2004 bis hin zum kommenden Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darstellt, richtig bewertet. Testamentsvollstreckung, insbesondere die zertifizierte, hat sich zu einem eigenständigen, vom Anwaltsberuf vollkommen unabhängigen Berufsbild entwickelt, vgl. Berichterstattung des WDR vom 03.09.2007 – die AGT berichtete. Die Nachteile der Entscheidung des EuGH liegen denn auch auf einem anderen Gebiet. Sie wird weitere Begehrlichkeiten des deutschen Steuerfiskus in Richtung Gewerbesteuerpflicht der Testamentsvollstreckervergütung wecken.
Zur Entscheidung des EuGH gelangen sie hier.
BGH klärt Streitfrage zur Dauertestamentsvollstreckung
- 05. Dezember 2007 -
In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.12.2007 – IV ZR 275/06 folgende abschließende Klärung der über 100 Jahre alten Streitfrage zur Dauertestamentsvollstreckung herbeigeführt: Wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind und die Verwaltung des Nachlasses aufgrund einer Anordnung des Erblassers über 30 Jahre hinaus bis zum Tode des Testamentsvollstreckers fortdauern soll, verliert diese ihre Wirksamkeit mit dem Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von 30 Jahren seit dem Erbfall in sein Amt berufen wurde. Die Entscheidung betrifft die Fortdauer der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen, der am 20.07.1951 verstarb.Hintergrund dieser Entscheidung bildet § 2210 Satz 1 BGB. Danach besteht eine zeitliche Obergrenze für die Dauertestamentsvollstreckung von 30 Jahren. Diese Grenze ist jedoch nicht starr, sondern kann gemäß §§ 2210 Satz 2 BGB durch den Erblasser modifiziert werden. Macht der Erblasser die Beendigung des Amtes vom Tod des Testamentsvollstreckers abhängig und ermächtigt er zugleich den Testamentsvollstrecker, nach § 2199 Abs. 2 BGB (zuvor) einen Nachfolger zu ernennen, könnte durch eine rechtzeitige Nachfolgerbestimmung vor dem Ableben des jeweils tätigen Testamentsvollstreckers eine zeitlich unbegrenzte Dauer der Testamentsvollstreckung herbeigeführt werden. Dieser Möglichkeit hat der BGH mit seiner Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.
Zur Pressemitteilung des BGH gelangen sie hier.
1. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg
- 29. November 2007 -
An dem von der AGT veranstalteten 1. Deutschen Testamentsvollstreckertag in Bonn im Wissenschaftszentum nahmen mehr als 90 geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker aller Professionen teil. Die Testamentsvollstreckung päsentierte sich als modernes Mittel der Vermögensnachfolgegestaltung, das in der Lage ist, sinnvolle Gestaltungsoptionen zur Lösung der Fragen zunehmend komplexer werdender Nachlassstrukturen aufzuzeigen. Die lebhaften Diskussionen quer über die Professionen hinweg zeigten, dass der Gedanke derinterprofessionellen Zusammenarbeit und der Qualifizierung von Testamentsvollstreckern der richtige Weg ist, um den Herausforderungen, die die Zukunft, nicht zuletzt aufgrund des Rechtdienstleistungsgesetzes, an die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung stellen wird, sachgerecht zu begegnen. Die Veranstaltung soll in Zukunft jährlich stattfinden.
Zum Veranstaltungsbericht gelangen Sie hier.
Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier.
BMF legt Referentenentwurf zum Erbschaftsteuergesetz vor
- 20. November 2007 -
Der unerwartet schnell vorgelegte Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes soll am 12.12.2007 dem Kabinett vorgelegt werden. Der Entwurf folt im wesentlichen den Überlegungen der sog. Steinbrück/Koch Kommission (die AGT berichtete unter dem 05.11.2007). Das Wahlrecht für die Besteuerung nach neuem oder altem Recht ist für Erbfällle ab dem 01.01.2007 angedacht, für Schenkungen soll es nicht gelten.Ob sich der geplante Termin des Inkrafttretens zum 01.04.2008 wird halten lassen, erscheint zweifelhaft.
Den Text des Referentenentwurfs finden Sie hier.
Bundesrat beschließt Rechtsdienstleistungsgesetz
- 09. November 2007 -
Nachdem der Bundestag in zweiter und dritter Lesung am 11. Oktober 2007 das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts verabschiedet hat (die AGT berichtete), passierte heute das RDG die letzte gesetzgeberische Hürde. Der Bundesrat beschloss in seiner 838. Sitzung, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz muss nunmehr nur noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und sodann verkündet werden. Erfolgt die Verkündung noch im November diesen Jahres, kann das Gesetz bereits zum 01.06.2008 in Kraft treten, bei einer Verkündung im Dezember würde es wie geplant am 01. Juli 2008 in Kraft treten.Den Gesetzestext finden Sie hier.
Erbschaftsteuerreform nimmt weitere Gestalt an
- 05. November 2007 -
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform (Steinbrück / Koch Kommission) hat sich auf ein grundsätzliches Konzept mit folgenden wesentlichen Eckpunkten verständigt:Änderung der persönlichen Freibeträge
- Erhöhung der Steuerfreibeträge für Ehepartner von bisher 307.000 EUR auf künftig 500.000 EUR
- Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kinder von bisher 205.000 EUR auf künftig 400.000 EUR
- Erhöhung der Steuerfreibeträge für Enkel von bisher 51.200 EUR auf künftig 205.000 EUR
- Die Steuerfreibeträge für Verwandte aus der Seitenlinien und nicht verwandte Personen sollen teilweise deutlich gesenkt werden.
Änderung des Steuertarifs
Die Steuerklasse I soll einen progressiven Tarif erhalten, der durchgängig gleichmäßig abgesenkt wird gegenüber dem bisherigen Tarif. Anders in den Steuerklassen II und III. Hier sollen die Erwerber deutlich stärker belastet werden. Der genaue Tarifverlauf wird noch geprüft.
Behandlung von Betriebsvermögen
- Einführung einer allgemeinen Freigrenze von 150.000 EUR für Betriebsvermögen
- Einführung eines sog. „modifiziertes Abschmelzmodells“ in der Form der Reduzierung der Erbschaftsteuer um 85 Prozent (statt wie bisher diskutiert, um 100%), wenn
• der Betrieb 8,5 Jahre weiter geführt wird,
• die Lohnsumme in keinem Jahr unter 70 Prozent sinkt,
• der betriebliche Anteil über einen Zeitraum von 15 Jahre im Betrieb gehalten wird (Entnahmeverbot)
Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Immobilienvermögen
Bislang legt das Finanzamt nicht den Verkehrswert zugrunde, sondern einen steuerlichen Bedarfswert, der sich in der Praxis regelmäßig auf nur rund 60 % des tatsächlichen Verkehrswerts der Immobilie beläuft. Diese vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Regelung wurde ebenfalls noch nicht abschließend diskutiert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass in Zukunft der aktuelle Verkehrswert ansetzen sein wird.
Inkrafttreten
Die Neuregelung soll rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten. Vorgesehen ist für die Übergangszeit bis zur Verabschiedung der Reform die Möglichkeit, sich wahlweise noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen zu lassen.
Weitere Zeitschiene
Die erzielten Ergebnisse werden dem Koalitionsausschuss vorgestellt. Hieran schließt sich das eigentliche Gesetzgebungsverfahren an. Mit seinem Abschluss ist erst im – angesichts der zahlreichen noch offenen Fragen eher späteren - Verlauf des Jahres 2008 zu rechnen.
Erbschaftsteueraufkommen
Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer soll bei ca. 4 Milliarden Euro gehalten werden.
Vorläufige Bewertung
Während Österreich, das sich ebenfalls mit der Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer konfrontiert sah, die Steuer kurzerhand abschaffte, steuert Deutschland auf ein Modell zu, das in der praktischen Umsetzung die den Familienunternehmen versprochene Entlastung gerade nicht bringen, sondern nur noch mehr bürokratische Hürden, insbesondere in Form von Aufzeichnungserfordernissen aufbauen wird. Mit der Einführung weiterer komplizierter Regelungen ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zu rechnen, da nach wie vor der politische Wille besteht, die Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen aus Gründen der Erbschaftsteuerersparnis zu verhindern. Man darf gespannt sein, ob die Diskussion um gutes und schlechtes Betriebsvermögen wieder aufleben wird.
30. Deutscher Steuerberatertag in Salzburg
- 22. Oktober 2007 -
„Von der verbotenen Tätigkeit für Steuerberater hin zum modernen Dienstleistungsangebot“, so titelte der Vorsitzende der AGT RA Eberhard Rott seinen Gastvortrag vor einer Vielzahl interessierter Steuerberater. Von der Gründung der AGT vor 10 Jahren über die Entscheidungen der Zivilgerichte zu Beginn der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, der Entwicklung des sog. „Bonner Models der AGT“, der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2004 bis hin zum Rechtsdienstleistungsgesetz, das aller Voraussicht nach zum 01.08.2008 in Kraft treten soll, skizzierte er die rasante Entwicklung der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung in der letzten Dekade. Sodann wurde die Testamentsvollstreckung als modernes Instrumentarium der Vermögensnachfolgegestaltung in den Bereichen der Unternehmensnachfolge, des Estate Planning und bei schwierigen Familienstrukturen dargestellt. Im dritten Teil seines Vortrags beleuchtete der Vorsitzende der AGT das Anforderungsprofil für einen idealen Testamentsvollstrecker und gelangte dabei zu seiner Abschlussthese, dass der Steuerberater der geborene Testamentsvollstrecker sei. Dabei hob er in besonderem Maße die Anstrengungen hervor, die nach den Feststellungen der AGT gerade die Steuerberater im Bereich der Weiterqualifikation auf dem Gebiet der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung unternähmen.Bundestag beschließt Rechtsdienstleistungsgesetz
- 11. Oktober 2007 -
In 2. und 3. Lesung hat der Bundestag das am Tag zuvor im Rechtsausschuss beratene Gesetzgebungsvorhaben ohne nennenswerte Diskussion beschlossen. Damit muss nun nur noch der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen, woran kein ernsthafter Zweifel mehr besteht, damit das Gesetz planmäßig zum 01.07.2008 in Kraft treten kann.Rechtsausschuss berät Rechtsdienstleistungsgesetz
- 10. Oktober 2007 -
Die Beratungen über das Rechtsdienstleistungsgesetz im Rechtsausschuss des Bundestages führten erwartungsgemäß zu keinen nennenswerten Änderungen des geplanten Gesetzes mehr. Die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung ohne Qualifikations-, Fortbildungs- und Versicherungsnachweis soll nach dem Willen des Gesetzgebers Rechtswirklichkeit werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit der von der AGT mit der Zertifizierung von Testamentsvollstreckern eingeleiteten Qualifizierungsoffensive.Rechtsanwaltskammer bestätigt Testamentsvollstreckertag als Fortbildung
- 08. Oktober 2007 -
Mit Schreiben vom 8. Oktober 2007 hat die Rechtsanwaltskammer Köln die Teilnahme am 1. Deutschen Testamentsvolstreckewrtag (29.11.2007) als Fortbildung auf dem Gebiet des Erbrechts nach § 15 FAO für Fachanwälte für Erbrecht anerkannt. Bislang hatten bereits der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die AGT die Veranstaltungen als geeignete Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der von Ihnen vergebenen Qalifizierungsbezeichnungen akreditiert.Erbschaftsteuerreform zieht sich hin
- 28. September 2007 -
Die FAZ meldet, dass sich die Erbschaftsteuerreform vermutlich bis ins nächste Jahr ziehen wird. Die Arbeitsgruppe "Koch/Steinbrück" soll nun doch nicht schon auf ihrer nächsten Sitzung am 12.10.2007 die Beratungen abschließen. Über das Thema werde nicht vor dem SPD-Parteitag Ende Oktober politisch entschieden werden. Damit kann mit einem Ergebnis der Arbeitsgruppe erst im November gerechnet werden. Die Unsicherheit für die Berater insbesondere von Familien, die vorausschauend den Vermögensübergang zur nächsten Generation gestalten wollen, dauert damit länger an, als es zuletzt den Anschein hatte.Bundesrechtsanwaltskammer gegen Verjährungsverkürzung der Testamentsvollstreckerhaftung
- 24. September 2007 -
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum geltendem Recht haftet der Testamentsvollstrecker für Pflichtverletzungen 30 Jahre lang (BGH Urt. v. 18.09.2002 – IV ZR 278/01; BGH Urt. v. 18.04.2007 – IV ZR 279/05). Diese Auffassung wurde in der Literatur stark kritisiert. Auch steht sie in Widerspruch zu den Zielen, die der Gesetzgeber mit den Neuordnung des Verjährungsrechts zum 01.01.2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz formuliert hat. Bei allen anderen Formen der geschäftsmäßigen Dienstleistung kennt das Gesetz heute deutlich kürzere Verjährungsfristen.Mit dem unter dem 10.04.2007 vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung erbrechtlicher Vorschriften sollte auch die Verjährung der Haftung des Testamentsvollstreckers auf das Normalmaß verkürzt werden. Die AGT begrüßte die beabsichtigte Vereinheitlichung der Verjährungsfristen. Auch der Deutsche Richterbund schloss sich in seiner Stellungnahme aus Juni 2007 der Verjährungsverkürzung ausdrücklich an.
Anders äußert sich nunmehr die Bundesrechtsanwaltskammer. In Ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf vertritt Sie die Auffassung, die Komplexität des Erbrechts werde von Laien häufig unterschätzt und wenn er dann die Probleme erkannt habe, stünde nicht mehr genügend Zeit zur Verfügung, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.
Zur Stellungnahme des Deutschen Richterbundes gelangen Sie hier.
Zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer gelangen Sie hier.
Bundesrat stimmt dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu
- 21. September 2007 -
In seiner 836. Sitzung vom 21.09.2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Den Bundestag hatte das Gesetz bereits am 06.06.2007 passiert. In der Anhebung der Höchstgrenze für die zusätzliche steuerliche Begünstigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen ist ein deutlicher Anreiz für eine nachhaltige Stärkung des Stiftungswesens in Deutschland zu sehen. Die Anhebung der Übungsleiterpauschale und die Einführung einer Aufwandspauschale für alle nebenberuflich im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich Engagierten in bedeutet eine Stärkung der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.Zur BR-Drucksache Nr. 579/07 gelangen Sie hier.
WDR berichtet über das Berufsbild des Zertifizierten Testamentsvollstreckers
- 03. September 2007 -
In seinem Hörfunkbeitrag stellt der WDR die Vorteile eines zertifizierten Testamentsvollstreckers gegenüber Testamentsvollstreckern ohne Ausbildung und Versicherung oder solchen aus dem Freundeskreis deutlich heraus und verweist auf die AGT Zertifizierungsorganisation.Den Beitrag des WDR finden Sie hier.
AGT unterstützt die Weiterbildung der Steuerberater zum Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV)
- 24. August 2007 -
Die ersten Kurse zum Erwerb der Bezeichnung "Fachberater für Unternehmensnachfolge" des Deutschen Steuerberatervereins sind erfolgreich angelaufen. Die AGT unterstützt diese Weiterqualiikationinitiative der Steuerberater durch die Gestaltung des Ausbildungsabschnitts "Testamentsvollstreckung an Unternehmen".Weitere Informationen zu diesem Fortbildungsangebot erhalten Sie hier.
Erste Fachberaterverleihungen sind erfolgt
- 06. Juli 2007 -
Die Qualitätsoffensive des Deutschen Steuerberatervereins (DStV) zeigt Wirkung. Den Teilnehmern der ersten Qualifizierungskurse konnten die Fachberaterbezeichnungen verliehen werden. Die AGT unterstützt die Qualitätsoffensive der Steuerberater und stellt für die Fachberaterkurse "Unternehmensnachfolge" sowie "Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung" kompetente Dozenten. Neben dem "Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)" stehen damit der rechtssuchende Bevölkerung zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung, geeignete Fachleute für ihre Anliegen zu finden.Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
- 20. Juni 2007 -
In seinem soeben bekannt gewordenen Beschluss vom 20.06.2007 stellt der Bundesfinanzhof klar, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Partner eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebensgemeinschaft erbschaftsteuerlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.Bundestag verabschiedet Unternehmensteuerreformgesetz
- 25. Mai 2007 -
Über das Reformgesetz, das mit seinen meisten Regelungen zum 01.01.2008 in Kraft treten soll, hat die AGT bereits mehrfach berichtet. Hier die wichtigsten Änderungen, die sich im parlamentarischen Verfahren ergeben haben:- die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags beträgt jetzt 235.000 €;
- die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird in Anerkennung der Probleme, die diese Regelung insgesamt in der Praxis schaffen wird, wenigstens etwas erweitert;
- ein Ersatz für die überkommene Gewerbesteuer wird nicht geschaffen, sie wird durch eine breitere Bemessungsgrundlage im Gegenteil weiter verstetigt;
- Bei der Abgeltungssteuer wird es eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben, der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus diesen Geschäften wird beschränkt.
Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf des MoMiG
- 23. Mai 2007 -
Der nunmehr beschlossene Entwurf enthält noch weitergehende Reformansätze, als der bisherige Referentenentwurf. Folgende Kernregelungen sind vorgesehen:- Das Mindeststammkapital der GmbH soll auf 10.000 € herabgesetzt werden:
- Jeder Geschäftsanteil kann in Einheiten zu mindestens je 1 € gestückelt werden, sie sollen zukünftig leichter aufgeteilt, zusammengelegt und übertragen werden können;
- Gesellschafter sollen künftig einfachen mit einer „verdeckten Sacheinlage“ ihre Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft erfüllen können
- Für unkomplizierte Standardgründungen wird ein Mustergesellschaftsvertrag zur Verfügung gestellt, der keine notarielle Beurkundung, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erfordert;
- das Eintragungsverfahren wird vollständig von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt, was zu einer Beschleunigung der Eintragung führt;
- Schaffung der Möglichkeit, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht mit dem Satzungssitz übereinstimmt und der auch im Ausland liegen kann;
- Stärkung der Bedeutung der Gesellschafterliste als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen;
- Das Eigenkapitalersatzrecht wird erheblich vereinfacht, die Unterscheidung zwischen kapitalersetzendem und normalen Gesellschafterdarlehen aufgehoben;
- Verpflichtung der Gesellschafter zur Insolvenzantragstellung bei fehlendem Geschäftsführer;
- Zum Geschäftsführer kann zukünftig nicht mehr bestellt werden, wer gegen zentrale Bestimmungen des deutschen Wirtschaftsstrafrechts oder vergleichbarer Straftaten im Ausland verstoßen hat.
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23.05.2007 gelangen Sie hier.
Bundesrat befasst sich mit der Unternehmenssteuerreform
- 11. Mai 2007 -
Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat ihren teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen erhebliche Änderungen am Regierungsentwurf zum Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vorzunehmen.Zu den Empfehlungen der Ausschüsse gelangen Sie hier.
Einen ersten zusammenfassenden ÜBerblick über die Auswirkungen erhalten Sie hier.
Öffentliche Anhörung zum Rechtsberatungsgesetz
- 09. Mai 2007 -
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages haben die Sachverständigen Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Christian Wolf sowie die Bundesrechtsanwaltskammer grundlegende Bedenken gegen die im Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetz vorgesehene vollständige und weit über die Vorgaben von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hinausgehende Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung ohne jedweden Qualifikationsnachweis vorgebracht, wie sie auch von der AGT in ihren Stellungnahmen stets erhobenen worden waren.Die Stellungnahmen der Sachverständigen erhalten Sie hier.
Bundeskabinett beschließt grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren
- 09. Mai 2007 -
Das schon länger geplante Gesetz zur Reform familienrechtlicher Verfahren sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit (die AGT berichtete) soll nun Mitte 2009 in Kraft treten.Inhalte der geplanten Neuregelungen im familiengerichtlichen Verfahren:
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen soll in einer einzigen – eigenständigen - Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt werden. Folgende Änderungen sind u. a. vorgesehen:
- Verkürzung der Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren;
- spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags soll ein Erörterungstermin stattfinden;
- Einführung eines sog. „Hilfegesprächs“;
- Verstärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes;
- Erweiterung der Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren;
- Verbesserung der Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen:
- Möglichkeit zur Bestellung eines Umgangspflegers
- Erweiterung die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte durch Einführung des Großen Familiengerichts.
Inhalte der geplanten Neuregelungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit:
- Generelle Befristung der Beschwerdemöglichkeiten gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet.
- Ersatz der bisherigen weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden.
AGT unterstützt Volksbund auf dem 1. Bonner Vorsorgetag
- 03. Mai 2007 -
Die beiden Vorstandsmitglieder Eberhard Rott und Norbert Schönleber übernahmen ehrenamtlich den überwiegenden Part der Vorträge auf dem sehr gut besuchten Bonner Vorsorgetag.Stimmen zum Bonner Vorsorgetag finden Sie hier.
Qualität als oberstes Gebot
- 02. Mai 2007 -
In ihrer Pressemitteilung sprechen sich die Rechtsanwaltskammern einheitlich zur Beibehaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Erhalt der Ausbildung zum so genannten Einheitsjuristen aus. Der Einheitsjurist sei ein hohes Gut der deutschen Juristenausbildung und dürfe nicht preisgegeben werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass sich beispielsweise Richter und Rechtsanwälte auch weiterhin auf Augenhöhe begegnen. Diesen Ansatz teilt die AGT in vollem Umfang. Auch die Zertifizierung der geschäftsmäßigen Testamentsvollstrecker nach den Richtlinien der AGT folgt diesen Vorstellungen. Quer durch die unterschiedlichsten Berufsgruppen hindurch stehen sich hier auf der Ebene der Testamentsvollstreckung Banker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Richter und andere Qualifizierte "auf Augenhöhe" gegenüber. Das wechselseitige Verständnis für die jeweils andere Position, der "Blick über den Tellerrand" der eigenen beruflichen Befangenheit, bildet die Grundvoraussetzung für das moderne Dienstleistungsangebot der Testamentsvolsltreckung.Zur Pressemitteilung der BRAK gelangen Sie hier.
"media vita in morte sumus"
- 30. April 2007 -
Die AGT trauert um Dr. Wolfgang Deuker. Der am 29.09.1941 geborene langjährige Generalsekretär war am 18. April 2007 nach kurzer, aber schwerer Krankheit verstorben. Herr Dr. Deuker wurde heute im engen Kreise der Menschen beigesetzt, deren Leben er maßgeblich begleitete. Die AGT ist Herrn Dr. Deuker zu tiefer Dankbarkeit für sein unermüdliches Wirken um die Belange der Testamentsvollstreckung verpflichtet.Bundesminister Peer Steinbrück zur Erbschaftsteuerreform
- 23. April 2007 -
In seiner Rede beim Steuerforum des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes stellt der Bundesfinanzminister die anstehende Reform des Erbschaftsteuerrechts in engem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform. Letzterer, so der Minister, sei nur wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuerreform zurückgestellt worden. Die Ergebnisse der von den Ländern eingesetzten Arbeitsgruppe für eine verfassungskonforme Vermögensbewertung erwarte er in 6 Monaten. Danach sieht der Minister eine gute Chance für den zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, ohne sich allerdings auf ein bestimmtes Datum festzulegen.Den vollständigen Wortlaut der Rede finden Sie hier.
Referentenentwurf zur Änderung des Pflichtteilsrechts vorgelegt
- 10. April 2007 -
Nachdem die Bundesjustizministerin am 16.03.2007 anläßlich des Deutschen Erbrechtstages vorgeprescht war (die AGT berichtete), wurde nunmehr der Referentenentwurf zur geplanten Änderung des Pflichtteilsrechts vorgelegt. Wer sich inhaltlich mit dem Entwurf beschäftigt wird schnell feststellen, dass in ihm deutlich mehr und grundlegendere erbrechtliche Änderungen enthalten sind, als man nach den bisherigen Pressemitteilungen den Eindruck hatte. Die Verjährungsfrist für Haftpflichtansprüche gegen Testamentsvollstrecker - ein vielkritisiertes Ärgernis - dürfte nach dem Regierungsentwurf, wenngleich auch nicht expressis verbis angesprochen, auf ein erträgliches Normalmaß beschränkt werden. In Zukunft soll sich jeder Pflichtteilsberechtigte der Testamentsvollstreckung einfach dadurch entzeihen können, dass er ein Wahlrecht auf Ausschlagung seines Erbteils enthält. Die Pflichtteilsansprüche sollen durch nachträgliche Bestimmung der Anrechenbarkeit von lebzeitigen Zuwendungen auf den Pflichtteil gekürzt werden können. Für die erbrechtliche Gestaltung ergeben sich dadurch interessante neue Gestaltungsmöglichkeiten, die praktisch jedes Testament überarbeitungsbedürftig machen.Zum Referentenentwurf gelangen Sie hier.
Testamentsvollstreckung - Ertragreiches Geschäftsfeld nicht nur für mutige Kreditinstitute
- 20. März 2007 -
In Ihrem Aufsatz in der Zeitschrift Bankmagazin 2007, 50 beleuchten Rechtsanwalt Eberhard Rott und Bankkaufmann Michael Kornau die zögerliche Haltung mancher Kreditinstitute bei der Umsetzung der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung, die doch maßgeblich überhaupt erst durch das Betreiben der Kreditwirtschaft möglich wurde. Als die hauptsächlichen Gründe machen die als Praktiker ausgewiesenen Autoren die Angst aus, Angst vor einem nicht zu bewältigenden administrativen Aufwand, vor dem Controlling, vor der Umsetzung und vor der Haftung. Die Autoren zeigen die Auswege auf und empfehlen insbesondere den Instituten, die sich das Geschäftsfeld erst erschließen wollen, den Einsatz externer Netzwerke und die Investition in die Ausbildung der Mitarbeiter zu zertifizierten Testamentsvollstreckern.Für AGT-Mitglieder steht der Aussatz hier zur Verfügung.
Nichtmitglieder erhalten den Aufsatz hier.
Eckpunkte der Reform des Pflichtteilsrecht vorgestellt
- 16. März 2007 -
Die schon seit längerem geplant Reform des Pflichtteilsrechts wird nach dem vorgelegten Regierungsentwurf sehr moderat ausfallen. Insbesondere die vielfach kritisch gesehenen Pflichtteilsquoten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Pflichtteilsrecht durchaus einer Änderung zugänglich wären, sollen unverändert bleiben. Im Einzelnen sieht der Regierungsentwurf folgende Neuerungen vor:- Moderate Überarbeitung der Pflichtteilsentziehungsgründe;
- Entfall des Entziehungsgrundes des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“;
- Erweiterung der Pflichtteilsentziehung auf Fälle einer rechtskräftigen Verurteilung des Pflichtteilsberechtigten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung, wenn es dem Erblassers unzumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen.
- Erweiterung der Stundungsgründe
- Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Flexibilisierung der Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
Unternehmensteuerreform 2008: Geänderter Gesetzentwurf vorgelegt
- 14. März 2007 -
Seit dem 14.03.07 liegt der Kabinettsbeschluss zur Unternehmensteuerreform 2008 vor. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist noch vor der Sommerpause zu rechnen. Der Kabinettsbeschluss enthält gegenüber dem Referentenentwurf vom 06.02.2007 verschiedene Änderungen. Mit weiteren Änderungen ist zu rechnen, möglicherweise wird die bereits politisch beschlossene verstärkte Förderung der Forschung und Entwicklung in das Gesetz einbezogen.Die Reform soll überwiegend zum 01.01.2008, teilweise jedoch auch erst zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Den Text des Gesetzesentwurfs finden Sie hier.
BMF veröffentlicht neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge
- 26. Februar 2007 -
Hintergrung des neuen Schreibens: Der BFH hatte mit Urteil vom 27. Juli 2004 (BStBl 2006 II S. 9) entschieden, dass der Besteuerung grundsätzlich die von Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter zu Grunde zu legen ist. dies gilt auch für die gemischte Schenkung. durch die nun veröffentlichte Neufassung der Tz. 14, 47 des BMF-Schreibens vom 13. Januar 1993 (BStBl I S. 80) erklärt das BMF nunmehr ausdrücklich, dass es an seiner früheren Rechtsauffassung, wonach im Falle einer teilentgeltlichen Übertragung von mehreren Wirtschaftsgütern das Verhältnis der Verkehrswerte für die Aufteilung der Anschaffungskosten maßgeblich sein soll, nicht mehr festhält.Zum BMF-Schreiben vom 26.02.2007 gelangen sie hier.
Regelung zum Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge Selbständiger dienen, passiert Bundesrat
- 16. Februar 2007 -
Lebensversicherungen von Selbständigen sollen in Zukunft in gleicher Weise geschützt werden wie die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Damit soll eine bestehende Ungleichbehandlung mit dem Pfändungsschutz der nicht Selbständigen beseitigt werden. Außerdem soll der Staat von Sozialleistungen entlastet werden. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang März 2007 in Kraft treten.Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform veröffentlicht
- 06. Februar 2007 -
Der Entwurf für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 entspricht in seinen wesentlichen Punkten dem Entwurf vom 14.11.2006. Die AGT berichtete.Danach ergeben sich folgende Kernpunkte sind:
- Senkung der Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften um knapp 10 Prozentpunkte auf 29,83. Personengesellschaften sollen für einbehaltene Gewinne jedenfalls nicht höher belastet werden (ab 1.1.2008).
- Erweiterung der Ansparrücklage (ab 1.1.2008).
- Einführung einer 25%ige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (ab 1.1.2009).
Das Kabinett soll die Reform am 14. März beschließen. Die Verabschiedung im Kabinett ist auf den 14.03.2007 geplant, Bundestag und Bundesrat sollen noch vor der Sommerpause beschließen.
Zum Text des Referentenentwurfes gelangen Sie hier.
Eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen finden Sie hier.
Das Jahr 2006: neues Stiftungsrekordjahr
- 05. Februar 2007 -
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wurden im Jahr 2006 899 rechtsfähige Stiftungen neu errichtet nach 880 im Vorjahr. Damit hat sich die Zahl der jährlichen Neugründungen innerhalb einer Dekade verdoppelt. In den letzten zehn Jahren wurden rund 7.200 Stiftungen errichtet. Das ist die Hälfte aller bestehenden Stiftungen bürgerlichen Rechts. Insgesamt existieren derzeit 14.401 Stiftungen dieser Rechtsform in Deutschland.Wie bereits 2005 lag Nordrhein-Westfalen mit 216 neuen Stiftungen an der Spitze, gefolgt von Bayern (153) und Baden-Württemberg (145). Am wenigsten Stiftungen wurden in Sachsen-Anhalt (5), Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (jeweils 4) errichtet. Sachsen nimmt mit 26 Stiftungsneugründungen den ersten Rang innerhalb der ostdeutschen Bundesländer ein. Insgesamt fallen die neuen Länder (ohne Berlin) in der Zahl der Neugründungen zurück.
Mit 47 neuen Stiftungen wurden rund 20 Prozent weniger Stiftungen errichtet als im letzten Jahr. In den westdeutschen Bundesländern (mit Berlin) hingegen stieg die Zahl der Neuerrichtungen um 4 Prozent auf 852 Stiftungen.
Frankfurt weist mit 64 Stiftungen pro 100.000 Einwohner die höchste Stiftungsdichte unter den 81 Großstädten in Deutschland auf. Ein Grund dafür ist, dass hier die Stiftungsverwaltung mehrerer Großbanken ihren Sitz hat. Ohne diesen Standortfaktor läge Frankfurt mit Hamburg gleichauf. Mit über 53 Stiftungen pro 100.000 Einwohner liegt Hamburg auf Platz 2. Bonn folgt mit einer Stiftungsdichte von fast 51 Stiftungen auf dem dritten Platz. Im bundesweiten Durchschnitt gibt es 17 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. In den neuen Bundesländern liegt die Zahl unverändert bei 6, in den alten Ländern (Berlin inklusive) bei 20.
Die vollständige Pressemitteilung und Grafiken finden Sie hier.
Aktuelle Statistiken zum Stiftungswesen finden Sie hier.
Für weitere Anfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Frau Anke Pätsch
Pressesprecherin
Telefon +49 (30) 89 79 47-27 | Fax -71
mailto:Anke.Paetsch@Stiftungen.org
Deutscher Bundestag berät in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- 01. Feburar 2007 -
Für den Bereich der Testamentsvollstreckung sind keine Änderungen von den bisherigen Vorstellungen der Regierung zu erwarten. Insoweit ist die ist die Überschrift in der Pressemitteilung schlicht irreführend. Der gesamte Bereich der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung wird wird von den unzweifelhaft vorhandenen Qualiätssicherungselementen des neuen Gesetzes ohne Not vollkommen ausgeschlossen. Um so wichtiger bleibt die Arbeit der AGT, im Markt der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckungen weiterhin mit klaren Zertifizierungsrichtlinien den Testamentsgestaltern, den Nachlassgerichten und den künftigen Erblassern Sicherheit bei der Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers zu geben.Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verfassungswidrig!
- 31. Januar 2007 -
Die Kernpunkte des heute veröffentlichten Beschlusses vom 07.11.2006 – 1 BvL 10/02 (auf Vorlagebeschl. BFH II R 561/99 v. 22.05.2002) lauten:- § 19 ErbStG ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig;
- unabhängig vom Nachlassgegenstand hat sich die Bewertungsgrundlage am gemeinen Wert (Verkehrswert) zu orientieren;
- bei der konkreten Steuerbelastung sind aus Gründen des Gemeinwohls Ausgestaltungen möglich (Freibeträge, Abschmelzungregelungen, Sonderregelungen für eigengenutzte Immobilien);
- der Gesetzgeber erhält eine Frist bis zum 31.12.2008 zur Änderung;
- bis dahin gilt das bisherige Recht fort.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer soll am 31.01.2007 veröffentlicht werden
- 24. Januar 2007 -
Das schon lang erwartete Urteil kommt nun doch schneller, als von manchem Skeptiker gedacht. Dies kündigte das Gericht selbst an. Nach bisher geltender Gesetzeslage wurden Immobilien- und Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen geringer besteuert, als Kapitalvermögen. Das Urteil wird klären, ob diese Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist. Der Gesetzgeber will die Vorgaben dieser Entscheidung in seinen seit langem geplanten Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer einarbeiten.Neue von der AGT zertifizierte Testamentsvollstreckerkurse angelaufen
- 04. Januar 2007 -
"Hochinteressantes und lukratives Tätigkeitsfeld für Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter" - so lassen sich die Kommentare des anbelaufenen Jahres zur Zukunft der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung zusammenfassen. Aber auch kritische Äußerungen wie "Rechtsrat durch den Bestatter" sind zu hören, wenn es um die künftige Entwicklung nach dem Rechtsdienstleistunggesetz geht, dessen Inkrafttreten nunmehr zum 01.07.2007 erwartet wird.Der Gesetzgeber hat aus den publik gewordenen Fällen, in denen bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit den ihnen anvertrauten Geldern - vorsichig formuliert - "großzügig" umgegangen sind, für den Bereich der Testamentsvollstreckung keine Schlussfolgerungen gezogen. Er will den Gedanken des Verbraucherschutzes in diesem Bereich weiterhin eliminieren und dem freien Spiel der Kräfte des Marktes überlassen. Wenn sich zur persönlichen Unzulänglichkeit aber auch noch die fachliche Inkompetenz gesellt, potenziert sich die Gefahr für das Vermögen. Eine "zweite Chance", wie sie ein Marktteilnehmer in anderen Bereichen oftmals hat, gibt es bei der Testamentsvollstreckung nicht. Die AGT wird daher auch im Jahr 2007 die Qualifikationsstandards für geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker setzen.
Zu den von der AGT zertifizierten Fortbildungskursen gelangen sie hier.
