Aktuelles (Jahr 2009)
- 15. Dezember 2009 - Die 25 besten Erbrechtskanzleien
- 18. November 2009 - 3. Deutscher Testamentsvollstreckertag in Bonn
- 27. September 2009 - Die deutsche Erbschaft- und Vermögensteuer im Vergleich zu anderen Ländern
- 25. September 2009 - Vergütung des Testamentsvollstreckers
- 18. September 2009 - Reformen von Erbrecht- und Vereinsrecht sowie Steuerhinterziehung
- 03. Juli 2009 - Bundestag beschließt Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
- 03. Juni 2009 - Stellungnahme der AGT zur Zertifizierung von Anwälten als Testamentsvollstrecker
- 25. Mai 2009 - Gesetzgebung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung kommt voran
- 25. März 2009 - BVerfG bestätigt BGH zur Frage der Dauertestamentsvollstreckung
- 17. März 2009 - Bundesregierung bessert nach
- 04. März 2009 - Testamentsvollstrecker - unverzichtbar, wenn Frimen vererbt werden.
- 01. Januar 2009 - Die Erbschaftsteuerreform tritt in Kraft
Die 25 besten Erbrechtskanzleien
- 15. Dezember 2009 -
Am 14.12.2009 ist die aktuelle Ausgabe Nr. 51/09 der WirtschaftsWoche mit dem Titelthema "Das neue Testament" erschienen. Neben einem Überblick über die aktuellen Änderungen im Erbrecht werden auch die 25 besten Kanzleien für Erbrecht vorgestellt.Auch wenn man bei derartigen Einstufungen immer geteilter Meinung sein kann, so ist es doch erfreulich festzustellen, dass sich unter den 25 aufgeführten Erbrechtsexperten auch drei Vorstandsmitglieder der AGT befinden, namentlich die Rechtsanwälte Rott, Dr. Schiffer und Knauss.
Ein weiteres Vorstandsmitglied, Prof. Dr. Lorz, ist Partner der ebenfalls ausgezeichneten Sozietät Hennerkes, Lorz, Kirchdörfer.
3. Deutscher Testamentsvollstreckertag in Bonn
- 18. November 2009 -
Trotz Grippewelle fanden sich am 18.11.2009 im Bonner Wissenschaftszentrum fast 150 Testamentsvollstrecker aus ganz Deutschland und der Schweiz ein, um sich fortzubilden und im interdisziplinären Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern aus den verschiedensten Berufsgruppen die geschäftsmäßige Testamentvollstreckung weiterzuentwickeln. Der Termin für den 4. Deutschen Testamentsvollstreckertag steht bereits fest: Er wird am 24.11.2010 wieder im Wissenschaftszentum in Bonn stattfinden.Die deutsche Erbschaft- und Vermögensteuer im Vergleich zu anderen Ländern
- 27. September 2009 -
In einer aktuellen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wird das deutsche System der Erbschaft- und Vermögensteuer anderen Ländern gegenübergestellt.Vergütung des Testamentsvollstreckers
- 25. September 2009 -
Ein weiteres Oberlandesgericht hat die Neue Rheinische Tabelle des Notarvereins als grundsätzlich geeignet zur Bemessung der angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers angesehen und - besonders wichtig für die berufsmäßigen Testamentsvollstrecker - die anfallende Umsatzsteuer als zusätzlich geschuldet angesehen (OLG Schleswig Urt. v. 25.08.2009, 3 U 46/08, OLGR Schleswig 2009, 723-728).Reformen von Erbrecht- und Vereinsrecht sowie Steuerhinterziehung
- 18. September 2009 -
Gleich drei für die Nachfolgeplanung wichtige Gesetzesvorhaben passierten den Bundesrat.Im Bereich des Erbrechts blieb von dem angekündigten größten Reformvorhaben seit Einführung des BGB nur sehr wenig übrig. Die Möglichkeiten, einem Nachkommen den Pflichtteil zu entziehen, wurden zwar modernisiert, im Ergebnis aber gleichzeitig auch deutlich eingeschränkt. Verpasst wurde auch die Chance, die in der Praxis häufigen Streitigkeiten um Pflegeleistung zu reduzieren oder bekannte Streitfragen aus dem Bereich der Pflichtversicherung zu klären. Inkrafttreten wird das Gesetz zum 01.01.2010. Die neuen Regelungen gelten für alle Erbfälle ab diesem Datum.
Bei der Vereinsrechtsreform wurden die lange diskutierte Haftungserleichterung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände umgesetzt. Die Neuregelung sieht vor, dass Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500,-- € im Jahr erhalten, für ihre Tätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Das Gesetz, das gleichzeitig auch die Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern schafft, wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Der Bundesrat hat der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung zugestimmt. Damit können ab 2010 Unternehmern und Anlegern besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten auferlegt werden, sofern sie Geschäftsbeziehungen zu unerwünschten sog. Steueroasen unterhalten.
Im Bereich des Steuerrechts hat der Bundesrat der Steuerhinterziehungsbekämpfungs-Verordnung (BR-Drucks. 681/09) zugestimmt. Die Verordnung regelt, wie das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHBekV vom 29.7.2009, BGBl I 2009, S. 2302) in der Praxis ab dem 1.1.2010 umgesetzt werden soll. Dabei werden insbesondere die Mitwirkungs- und Nachweispflichten festgelegt, die ein Steuerpflichtiger zu befolgen hat, wenn er betriebliche oder private Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhält, die die OECD-Standards (Artikel 26 des Musterabkommens (MA) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und das MA aus 2002 zur steuerlichen Transparenz und Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zum steuerlichen Informationsaustausch) nicht anwenden. Ebenso werden Art und Umfang der Rechtsfolgen festgelegt, die die Nichtbefolgung dieser Pflichten mit sich bringen.
Bundestag beschließt Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
- 03. Juli 2009 -
Der Deutsche Bundestag hat am 03.07.2009 in 2. und 3. Lesung aufgrund der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages v. 23. 6. 2009 (BT-Drucks. 16/13543) das lang erwartete Gesetz zur Erbrechtsreform beschlossen. In Abänderung der bisherigen Regelungsvorschläge wurden zwei grundlegende Änderungen vorgenommen. Die Regelungen über die Berücksichtigung von Pflegeleistungen, die sich im Rahmen der Ausgleichung auf alle gesetzlichen Erben erstrecken sollten, wurden ersatzlos gestrichen. Es gilt somit die alte Fassung des § 2057a BGB der kleinen Modifizierung dahingehend, dass der den Erblasser pflegende Abkömmling nicht mehr auf eigenes berufliches Einkommen verzichten muss, um in den Vorteil der Ausgleichung unter gesetzlichen Erben zu kommen. Gestrichen wurde weiterhin die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit des Erblassers, durch Verfügung von Todes wegen im Nachhinein eine Ausgleichsbestimmung oder Anrechnungserklärung anzuordnen, zu ändern oder wieder aufzuheben. Das Gesetz soll zum 1. 1. 2010 in Kraft treten.Stellungnahme der AGT zur Zertifizierung von Anwälten als Testamentsvollstrecker
- 03. Juni 2009 -
Im Zuge der sog. DEKRA-Entscheidung des Landgerichts Köln vom 03.02.2009 (33 O 353/08, AnwBl. 2009, 226) wird von einigen Rechtsanwaltskammern die Frage diskutiert, ob es Rechtsanwälten auch verboten werden könne, sich als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) zu bezeichnen. Die Rechtsanwaltkammer in München hatte im Jahr 2006 einem Kammermitglied noch mitgeteilt, dass nach der Neufassung von § 7 der anwaltlichen Berufsordnung „ gegen die Führung der zusätzlichen Berufsbezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.“ Empfohlen wurde, an geeigneter Stelle im Briefkopf die Abkürzung „AGT“ mit „Arbeitsgemeinschafts Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V.“ zu erläutern.Die AGT stellt hierzu grundsätzlich folgendes fest: Die Zertifizierungsrichtlinien der AGT stammen vom 10.03.2006. Sie haben damit keinen unmittelbaren zeitlichen Bezug zur aktuellen Diskussion als Folge der DEKRA-Entscheidung. Auch ging es nie darum, eine Qualifikation der Rechtsanwälte „unterhalb der Stufe der Fachanwaltschaften“ zu schaffen. Die Zertifizierung von Testamentsvollstreckern war vielmehr die logische Konsequenz des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2004 sowie der Entscheidung des Gesetzgebers, die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung durch jedermann - insbesondere ohne Ausbildung und ohne Versicherungsschutz - für zulässig zu erklären und aus dem Anwaltsvorbehalt des Rechtsdienstleistungsgesetzes ausdrücklich herauszunehmen. Es war und ist daher ein Gebot des aktiven Verbraucherschutzes, Interessenten dieses in vielen Konstellationen der Nachfolgeplanung nicht hinweg zu denkenden erbrechtlichen Gestaltungsmittels die Möglichkeit des Rückgriffs auf qualifizierte Berufsträger zu geben. Sollten diese dann auch noch Mitglied einer Anwalts- oder Steuerberaterkammer sein, ist hiergegen aus der Sicht des Verbrauchers sicherlich nichts einzuwenden.
Zur Presseerklärung der AGT
Gesetzgebung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung kommt voran
- 25. Mai 2009 -
Äußerst kontrovers wurde in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung diskutiert. In ihren ersten Stellugnahmen beurteilten die Vertreter der Wirtschafts- und Bankenverbände das Vorhaben überaus kritisch.Zum Gesetzesentwurf gelangen Sie hier.
BVerfG bestätigt BGH zur Frage der Dauertestamentsvollstreckung
- 25. März 2009 -
Mit Urteil vom 05.12.2007 (IV ZR 275/06) hatte der BGH bekanntlicherweise eine über 100 Jahre lang ungeklärte Rechtsfrage zur Dauertestamentsvollstreckung wie folgt entschieden: Sind seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen und soll die Verwaltung des Nachlasses nach dem Willen des Erblassers über 30 Jahre hinaus bis zum Tode des Testamentsvollstreckers fortdauern, verliert die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung ihre Wirksamkeit mit dem Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von 30 Jahren seit dem Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde. Das BVerfG hat mit Beschluss vom 25.03.2009 1 (BvR 909/08) die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und damit den Bundesgerichtshof auf verfassungsrechtlich abschließend legitimiert. Abzuwägen war die verfassungsrechtlich garantierte Testierfreiheit des Erblassers mit dem gleichfalls verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Erben. Da der Erblasser bedankt sich so das höchste deutsche Gericht - grundsätzlich frei verfügen kann, ob und mit welchen Beschränkungen er eine Person zum Erben bestimmt, folgt daraus, dass der begünstigte Erbe den grundrechtlichen Schutz nur in dem jeweils vom Erblasser gewährten Umfang erlangen kann. Beschränkt der Erblasser in Ausübung seiner grundrechtlich geschützten Testierfreiheit die Verfügungsbefugnis des Erben über den Nachlass durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, kann der Erbe den Nachlass nur mit dieser Verfügungsbeschränkung erwerben. Weil sein verfassungsrechtlicher Schutz sich von der Testierfreiheit ableitet, kann der Erbe nicht unter Berufung auf ein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgtes Erwerbsrecht erreichen, dass seinem Interesse an der Ausübung unbeschränkter Rechte am Nachlass der Testierwille des Erblassers untergeordnet wird. Deshalb ist es auch ausgeschlossen, dass die fachgerichtliche Auslegung (hier des BGH) einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne des Erblasserwillens Rechte des Erben aus Art. 14 Abs. 1 GG beeinträchtigt.Bundesregierung bessert nach
- 17. März 2009 -
Deutschland hatte im Zuge der Abschaffung der Erbschaftsteuer in Österreich das mit diesem Land seit 1954 bestehende Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zum 01.01.2008 gekündigt (die AGT berichtete). Die Erbschaftsteuer in Österreich trat aber nicht schon Ende 2007, sondern erst zum 31.07.2008 außer Kraft. Durch diese zeitliche Lücke bestand die Gefahr einer Doppelbesteuerung bei in diesen Zeitraum fallenden Todesfällen, die durch ein nunmehr im Entwurf vorgelegtes Gesetz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.08.2008 verstorben ist (BT-Drs. 16/12236) beseitigt werden soll.Testamentsvollstrecker - unverzichtbar, wenn Frimen vererbt werden.
- 04. März 2009 -
In seiner März-Ausgabe berichtet das Managermagazin ausführlich über die Vorteile der unternehmerischen Testamentsvollstreckung, warnt aber auch vor der Einsetzung unqualifizierter Testamentsvollstrecker. Prof. Dr. Lorz, Mitglied des Vorstandes der AGT, warnt vor den sieben Fehlern, die für die Erben teuer werden können.Die Erbschaftsteuerreform tritt in Kraft
- 01. Januar 2009 -
Über die Weihnachtsfeiertage unterzeichnete der Bundespräsident Horst das umstrittene Gesetz , so dass es mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum Jahresbeginn in Kraft treten konnte. Nach einer Blitzumfrage der Zeitung Die Welt wird das Gesetz von knapp zwei Dritteln der Befragten als ungerecht bezeichnet.