Aktuelles (Jahr 2010)
- 16. Dezember 2010 - Neues Standardwerk zum Erbrecht erschienen
- 24. November 2010 - Deutscher Testamentsvollstreckertag in Bonn
- 08. September 2010 - AGT auf dem 1. Bochumer Erbrechtssymposium
- 15. Juni 2010 - BFH ändert Rechtsprechung zur Abfärberegelung
- 10. Juni 2010 - BVerwG hält Werbung mit „MacDent“ für zulässig
- 08. Juni 2010 - OLG fordert regelmäßige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker (n. rk.)
- 07. Juni 2010 - Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern geplant
- 04. Juni 2010 - Gesetzesentwurf zur Errichtung eines zentralen Testamentsregisters
- 27. Mai 2010 - AGT begrüßt Vorstoß des DAV zur Zertifizierung von Rechtsanwälten
- 12. Mai 2010 - Die AGT auf dem Stiftungstag 2010 der DVEV
- 08. Mai 2010 - Die AGT auf dem 2. Bonner Stiftungstag
- 04. Mai 2010 - Finanzverwaltung klagt über schlecht ausgebildete Testamentsvollstrecker
- 28. April 2010 - Rechtsprechungsänderung zur Pflichtteilsergänzung
- 28. April 2010 - Stiftung und Testamentsvollstreckung
- 15. April 2010 - BFH bestätigt Fachberaterbezeichnungen DStV
- 14. April 2010 - AGT im Live-Talk des MDR-Fernsehens
- 13. April 2010 - AGT kooperiert mit dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge
- 22. März 2010 - AGT auf dem 5. Erbrechtstag Berlin 2010
- 05. März 2010 - Fachberater Testamentsvollstreckung (DStV e.V) von AGT anerkannt
- 26. Februar 2010 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) zulässig
- 24. Februar 2010 - Gesetzesentwurf zur Aufgabenübertragung auf Notare
- 01. Januar 2010 - Die Erbrechtsreform tritt in Kraft
Neues Standardwerk zum Erbrecht erschienen
- 16. Dezember 2010 -
Das auf dem Bochumer Erbrechtssymposium vorgestellte (die AGT berichtete am 08.09.2010), im Verlag Mohr Siebeck erschienene, zweibändige Lehrbuch zum Erbrecht bringt die Erbrechtspraktiker wieder auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung.Zur Rezension von AGT-Vorstandsmitglied RA Norbert Schönleber, Köln
Deutscher Testamentsvollstreckertag in Bonn
- 24. November 2010 -
Mit deutlich über 150 Teilnehmern aus ganz Deutschland und der Schweiz war der 4. Deutsche Testamentsvollstreckertag am 24.11.2009 im Bonner Wissenschaftszentrum so gut besucht wie nie zuvor. Unter dem Motto “Miteinander, nicht gegeneinander“ diskutierten die Teilnehmer die neuesten Entwicklungen in ihrem dynamischen Rechtsgebiet.Im I. Themenblock referierte Herr Professor Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum, zu aktuellen Fragen der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung. Der II. Themenkomplex, geprägt durch das Referat von Frau Dr. Cordula Haase-Theobald, Geschäftsführerin der Oppenheim Vermögenstreuhand GmbH, Köln beleuchtete die Problematik von Vermögensanlageentscheidungen des Testamentsvollstreckers im Zeichen wirtschaftlicher Krise. Der von Herrn DirAG Dr. Ludwig Kroiß verantwortete III. Themenkomlex setzte die Reihe der Beiträge zur internationalen Testamentsvollstreckung mit einem Referat zur Testamentsvollstreckung bei Auslandsbezug fort. Den Abschluss machte Herr Dr. Johannes Vöcking, Geschäftsführender Vorstand der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, Bonn mit seinem Vortrag zur Testamentsvollstreckung aus der Sicht der Stiftung.
In seinem Schlusswort kündigte Herr Dr. K. Jan Schiffer, Vorstandsmitglied der AGT, für den kommenden 5. Testamentvollstreckertag ein Novum an: die Vergabe des AGT- Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung. Die Bitte an die versammelten Testamentsvollstrecker, entsprechende Arbeiten dem Vorstand der AGT zu empfehlen, wird hiermit gerne weitergegeben.
Hinweis:
Der den Teilnehmern des Testamentvollstreckertages zur Verfügung gestellte Tagungsband, der die Beiträge des vorangegangenen 3. Deutschen Testamentsvollstreckertages sowie weitere Aufsätze enthält, kann bei der AGT bezogen werden. Das Bestellformular finden Sie hier.
AGT auf dem 1. Bochumer Erbrechtssymposium
- 08. September 2010 -
Mit über 360 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis war das vom Lehrstuhl Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum, veranstaltete 1. Bochumer Erbrechtssymposium ein voller Erfolg. Als interessanten neuen Ansatz empfanden die Teilnehmer die Statements der Richterschaft sowie der bekannten Erbrechtsorganisationen (DAV-AGErbR, AGT, DVEV) zu den Möglichkeiten einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis. Neben den fundierten Fachvorträgen zum neuen Erbrecht war ein weiterer Höhepunkt die Vorstellung des neuen zweibändigen Lehrbuchs zum Erbrecht von Prof. Dr. Muscheler, Verlag MohrSiebeck.Zur Homepage des Lehrstuhls gelangen Sie hier.
BFH ändert Rechtsprechung zur Abfärberegelung
- 15. Juni 2010 -
In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung stellt das höchste deutsche Finanzgericht (BFH, Urt. v. 15.06.2010, VIII R 10/09) fest, dass Freiberuflersozietäten (hier eine Sozietät von Rechtsanwälten), die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erzeilen. Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG finde keine Anwendung.Diese Rechtsprechungsänderung wird auch für Testamentsvollstrecker von Bedeutung sein können, sofern Sie in einer Freiberuflersozietät tätig sind. Ihr Risiko, die gesamten freiberuflichen Einkünfte über das Testamentsvollstreckerhonorar gewerbesteuerlich zu infizieren, dürfte deutlich geringer geworden sein.
BVerwG hält Werbung mit „MacDent“ für zulässig
- 10. Juni 2010 -
In seiner erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 24.09.2009 stellt der BVerwG (NJW 2010, 547, „MacDent“) fest, dass es mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar sei, einem Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält. Das Gericht weist darauf hin, dass derartige Siegel verbreitet und die Methode der Information den Verbrauchern geläufig sei. Eine Verunsicherung könne nicht dadurch entstehen, dass die Ankündigung nicht erschöpfend über alle Details unterrichte, sondern sie auf eine weitere Informationsebene (Internetseite) verweise.Die Entscheidung könnte auch für zertifizierte Testamentsvollstrecker Bedeutung haben. Immerhin ergeben sich aus der Seite www.testamentsvollstreckerzertifikat.de alle relevanten Angaben zum Zertifikat der AGT, die das OLG Nürnberg (die AGT berichtete unter dem 08.06.2010) offenbar auf dem Briefbogen des Anwalts, der zugleich zertifizierter Testamentsvollstreckers ist, vermisst hatte.
OLG fordert regelmäßige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker (n. rk.)
- 08. Juni 2010 -
Mit Urteil vom 28.05. 2010 (3 U 318/10) hat das OLG Nürnberg die Entscheidung des LG Regensburg vom 28.01.2010 (die AGT berichtete) aufgehoben. Das OLG stellt auf seine Senatsmitglieder als Referenzverbraucher ab und vertritt die Auffassung, dass ein Rechtsanwalt, der sich als Testamentsvollstrecker präsentiert, zwar nicht aktuell mit einer Testamentsvollstreckung beauflagt sein muss, jedoch den Eindruck erweckt, dass er regelmäßig als solcher tätig werde. Wer lediglich zwei Testamentsvollstreckungen nachweisen könne, werde nicht regelmäßig tätig und dürfe die Bezeichnung daher nicht auf seinem Briefbogen führen oder mit ihr unterzeichnen.Das Urteil setzt sich leider weder mit der Rechtsprechung auseinander, die für einen zertifizierten Grundstückssachverständigen das Fehlen von praktischen Nachweisen nicht beanstandet hat (LG Kiel, 14 O 59/08), noch mit den Stimmen in der Literatur, die dies auch bei zertifizierten Testamentsvollstrecker nicht für erforderlich halten (Grunewald, ZEV 2010, 69). Immerhin kann positiv vermerkt werden, dass offenbar unter dem Eindruck der nachhaltigen Kritik der Einwand fallen gelassen wurde, ein Zertifikat suggeriere eine amtliche Verleihung. Positiv ist auch, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Revision zum BGH zugelassen wurde.
Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern geplant
- 07. Juni 2010 -
Der Entwurf des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetzes 2010 sieht eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung der – eingetragenen – Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie im Grunderwerbssteuergesetz vor. Damit sollen Lebenspartner, die gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, vom steuerlich nicht mehr wie fremde Dritte behandelt werden.Zum Regierungsentwurf gelangen Sie hier.
Gesetzesentwurf zur Errichtung eines zentralen Testamentsregisters
- 04. Juni 2010 -
Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines elektronisch geführten zentralen Testamentsregisters eingebracht. Geführt werden soll es – wie das Register für die Vorsorgevollmachten – bei der Bundesnotarkammer.Zur BR-Drs. 247/10 vom 22.04.2010 gelangen Sie hier.
AGT begrüßt Vorstoß des DAV zur Zertifizierung von Rechtsanwälten
- 27. Mai 2010 -
Die Äußerungen des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Juni-Heft des Anwaltsblattes sind unmissverständlich: Eine privatrechtliche Zertifizierung mit kontrollierten Mindeststandards wird die Anwaltschaft stärken. Sie verdient den Vorzug gegenüber einer zu beobachtenden Tendenz, die Anforderungen an die Fachanwaltschaften zu senken („Junior-Fachanwalt“, „Fachanwalt light“) und die Zahl der Fachanwaltschaften noch weiter zu erhöhen. Zudem dient sie dem Rechtsuchenden, indem es die Entstehung vom Mandanten gewollter Angebote vereinbart.Die AGT begrüßt des Vorstoß des DAV ausdrücklich. Mit rund 400 zertifizierten Testamentsvollstreckern aus allen Professionen hat sie mit ihren Zertifizierungsrichtlinien seit Jahren die Maßstäbe dafür gesetzt, was ein Erblasser von einem qualitätsorientierten Testamentsvollstrecker erwarten kann, sei er nun Rechtsanwalt, Steuerberater oder „jedermann“ im Sinne § 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG und der Rechtsprechung des BGH vom 11.11.2004.
Den vollständigen Beitrag des Hauptgeschäftsführers des DAV finden Sie unter Brügmann, Cord, Statt Fachanwalt: Werben mit Zertifizierungen? in AnwBl. 2010, 417.
Die AGT auf dem Stiftungstag 2010 der DVEV
- 12. Mai 2010 -
In dem Wunsch vieler Erblasser nach Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens liegt die Schnittstelle zwischen Testamentsvollstreckung und Stiftung (Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 4. Aufl. 2009, Kap. 5 III Rn 274). Auf dem Stiftungstag 2010 der DVEV werden die Wechselwirkungen zwischen beiden Rechtsinstituten in zwei Veranstaltungstagen vertieft beleuchtet. Die AGT wird referentenseitig mit ihren Vorständen Eberhard Rott und Dr. K. Jan Schiffer vertreten sein.AGT-Mitglieder erhalten 100,-- € Nachlass auf den regulären Veranstaltungspreis, für zertifizierte Testamentsvollstrecker wird die Veranstaltung als Pflichtfortbildung anerkannt.
Die AGT auf dem 2. Bonner Stiftungstag
- 08. Mai 2010 -
Auf lebhaftes Interesse stieß der Stand der AGT auf dem 2. Bonner Stiftungstag im Foyer des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sind viele Stifter darauf angewiesen, Ihren Gedanken vom wohltätigen Vererben durch einen Testamentsvollstrecker postmortal umzusetzen. Im Gespräch mit den vielen Interessierten würde aber eines immer wieder deutlich: Fast alle mit der Stiftungserrichtung befassten Personenkreise beklagten die fehlende Kompetenz vieler Testamentsvollstrecker. Entsprechend groß war daher das Interesse an der Zertifizierung durch die AGT und an der Testamentsvollstreckerliste. Viele Interessenten informierten sich dort „live“ über „ihren“ Testamentsvollstrecker.Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier zum Nachlesen.
Finanzverwaltung klagt über schlecht ausgebildete Testamentsvollstrecker
- 04. Mai 2010 -
Bei den Diskussionen anlässlich eines Gastvortrages von AGT-Vorstand Eberhard Rott zu den umfangreichen (erbschaft-) steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers wurde deutlich, wie sehr auch die Finanzverwaltung unter der Tätigkeit bzw. Untätigkeit unqualifizierter Testamentsvollstrecker leidet – mit zumeist erheblichen Nachteilen für die Erben. Die Qualifizierungsoffensive der AGT wurde daher sehr begrüßt.Rechtsprechungsänderung zur Pflichtteilsergänzung
- 28. April 2010 -
In einem Grundsatzurteil, dem erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommen wird, hat der BGH heute einen langjährigen Streit in Literatur und Rechtsprechung entschieden und zugleich seine Rechtsprechung, die im Kern auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 25.03.1930 (VII 440/29) zurückging, geändert. Der BGH (IV ZR 73/08 sowie IV ZR 230/08) hat klargestellt, dass für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB, die sich bei der Übertragung von Lebensversicherungen ergeben können, auf den objektiven Wert der Versicherung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers abzustellen ist. Dieser wird nach dem Rückkaufswert oder einem etwaigen Handelswert der Versicherung bemessen. Die Höhe der Einzahlungen bzw. die Versicherungsleistung spielt hiernach keine Rolle. Im Ergebnis erfolgt damit eine Stärkung der Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sowie eine Gleichstellung der Versicherungen mit sonstigen Vermögensübertragungen.Zur Pressemitteilung des BGH gelangen sie hier.
Stiftung und Testamentsvollstreckung
- 28. April 2010 -
In einer vollkommen ausgebuchten Veranstaltung der Deutschen Stiftungsakademie diskutierten die AGT-Vorstände Eberhard Rott und Dr. K. Jan Schiffer einen Tag lang die verschiedenen Berührungspunkte der beiden Rechtsinstitute. Fazit: Ohne professionelle Testamentsvollstreckung leidet regelmäßig die Verwirklichung des Stiftungszweckes.BFH bestätigt Fachberaterbezeichnungen DStV
- 15. April 2010 -
Mit Urteil vom 23.02.2010 (VIII R 24/09) hat der BFH diese bereits von der Vorinstanz (FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.11.2008 - 2 K 1569/08) vertretene Auffassung für die Bezeichnung "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)" bestätigt. Voraussetzung sei allerdings, dass dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung "Steuerberater" geschieht. Die Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG wurde – entgegen einer verbreiteten Auffassung im Schrifttum – nicht als verfassungswidrig angesehen.Der Deutsche Steuerberaterverband hat die Entscheidung des BFH ausdrücklich begrüßt. Sie bestätigt die Zulässigkeit von privatrechtlich verliehenen Fachberaterbezeichnungen für Steuerberater und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der steuerberatenden Berufe. Nach Auffassung der AGT reiht sich diese Entscheidung nahtlos ein in die vom Anwaltssenat des Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 01.07.2002, AnwZ (B) 52/01 - Mediatorenentscheidung) begründete Auffassung, wonach es verfassungsrechtlich bedenklich wäre, den Rechtsanwälten die Führung einer privatrechtlich verliehenen Bezeichnung zu verbieten, wenn sie mit ihrer Tätigkeit in Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen treten. In der Instanzrechtsprechung (LG Regensburg, Urt. v. 28.01.2010, 1 HK O 2329/09, die AGT berichtete) sowie der juristischen Literatur (Grunewald, ZEV 2010, 69) findet sich diese Überzeugung für die von der AGT verliehene Bezeichnung zertifizierter Testamentsvollstrecker fortgesetzt.
AGT im Live-Talk des MDR-Fernsehens
- 14. April 2010 -
Am 19.04.2010 um 22:05 Uhr können Sie AGT-Vorstand Dr. K. Jan Schiffer im Live-Talk „Fakt ist …“ des MDR-Fernsehens erleben. Mit von der Partie ist u.a. Frau Dr. Barbara Höll/MdB, Finanzpolitische Sprecherin der Partei Die Linke.AGT kooperiert mit dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge
- 13. April 2010 -
Im dritten Jahr in Folge fand die Veranstaltung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge „Was wird aus meinem Erbe? wieder in Kooperation mit der AGT statt. AGT-Vorstand Rechtsanwalt Eberhard Rott stellte den über siebzig geladenen Gästen im Rahmen der knapp zweistündigen Veranstaltung in der Galerie am Schloss in Brühl bei Bonn die Vorteile einer Testamentsvollstreckung soweit die Neuerungen des Erbrechts dar.AGT auf dem 5. Erbrechtstag Berlin 2010
- 22. März 2010 -
Mit nahezu 400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem gesamten Bundesgebiet war der diesjährige Erbrechtstag in Berlin, veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, wieder ausgesprochen rege besucht. Der Bereich der Testamentsvollstreckung sowie der aktuellen Rechtsprechung im Erbrecht wurde durch die AGT-Vorstände Eberhard Rott und Alexander Knauss vertreten.Der von AGT- Vorstand Eberhard Rott gehaltene Vortrag "110 Jahre Testamentsvollstreckung nach dem BGB – aktueller denn je!" steht ab sofort zum Download bereit. Zum Öffnen ist das in der Veranstaltung ausgegebene Kennwort erforderlich.
Fachberater Testamentsvollstreckung (DStV e.V) von AGT anerkannt
- 05. März 2010 -
Die AGT versteht sich als unabhängige berufsständische Interessenvertretung aller an einer qualitätsorientierten Testamentsvollstreckung orientierten Kreise. Die von ihr geführte Testamentsvollstreckerliste ermöglicht daher ab sofort auch die Aufnahme qualifizierter Testamentsvollstrecker, die Prüfungsverfahren anderer Organisationen durchlaufen haben, sofern sie den von der AGT gesetzten Standards entsprechen. Als erster Organisation konnte die AGT dies den Fachberatern Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) bestätigen.Zu den Richtlinien des DStV gelangen Sie hier.
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) zulässig
- 26. Februar 2010 -
Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Regensburg hat die berufs- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage einer Rechtsanwaltskammer gegen einen Rechtsanwalt wegen Führens der Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" zurückgewiesen. Das Gericht steht damit im Einklang mit der Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer München vom 24.05.2006, die sich seinerzeit für die Zulässigkeit ausgesprochen hat und auf die das Gericht Bezug nimmt, sowie der Rechtsanwaltskammer Kassel, die den rechtssuchenden Bürgern die Recherche nach zertifizierten Testamentsvollstreckern ermöglicht. In der neueren Literatur unterstützt insbesondere Grunewald, Rechtliche Befugnisse und Werbemöglichkeiten von Testamentsvollstreckern, ZEV 2010, 69 - 72, diese Auffassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Die Entscheidung des LG Regensburg ist bei JURIS sowie der DATEV als LEXinform-Dokument Nr. 1439765 veröffentlicht. Interessenten wird Sie auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.
Gesetzesentwurf zur Aufgabenübertragung auf Notare
- 24. Februar 2010 -
Die Länder Baden-Württemberg und Sachsen haben einen Entwurf für ein Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Nachlassgerichte auf Notare in den Bundesrat. Die umfassendste Veränderung erfährt dabei der Bereich des Nachlasswesens. Durch eine Öffnungsklausel soll es den Ländern ermöglicht werden, künftig die dem Nachlassgericht in erster Instanz obliegenden Verrichtungen auf die Notare zu übertragen. Machen die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch, wird der Notar zum Nachlassgericht und übernimmt alle insoweit vorzunehmenden Handlungen bis hin zur „Überwachung von Testamentsvollstreckern“. So ist es jedenfalls im Gesetzesantrag formuliert. Es bleibt zu hoffen, dass es sich mit dieser Formulierung lediglich um einen Fauxpas des Entwurfsverfassers handelt. Das geltende Recht kennt eine „Überwachung“ von Testamentsvollstreckern aus guten Grund nicht. Da eine derartige Aufgabenübertragung aber an Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stößt, ist begleitend eine Grundgesetzänderung vorgesehen.Die Erbrechtsreform tritt in Kraft
- 01. Januar 2010 -
Seit dem 1. Januar ist sie in Kraft: die Erbrechtsreform 2010. Sie ist sicherlich nicht das große Reformprojekt, als dass sie ursprünglich angekündigt wurde. Auch dem öffentlich verkündeten Anspruch, dem Erblasserwillen mehr Geltung zu verschaffen, wird die neue Rechtslage nur eingeschränkt gerecht. Dies mag man bedauern, wenn man die geringe Bereitschaft der Vermögensinhaber sieht, sich der Herausforderung um eine ihren individuellen Erfordernissen entsprechende Vermögensnachfolgeplanung zu stellen. Andererseits wurde mit der Reform auch ein hohes Gut der deutschen Erbrechts bewahrt: die weitgehende Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Bevormundung in der Nachfolgegestaltung und Nachlassabwicklung. Die vorgenommenen Modifikationen stärken die Rechte der Erblasser und überlassen es der Initiative des Einzelnen, sich aus der großen Bandbreite möglicher Regelungen die für seine Verhältnisse optimale Lösung zu erarbeiten. Es wird die Aufgabe der Berater sein, ihren Mandanten hier die richtigen Wege zu weisen. Das neue Erbrecht gilt ab sofort, Anlass genug, um vorhandene Nachfolgeregelungen zu überprüfen und zu aktualisieren.Hinweis: Mit allen Aspekten des neuen Erbrechts befasst sich der Beitrag von Eberhard Rott und Evelyn Jansen: Alles Gute im neuen Jahr! Das neue Erbrecht 2010, veröffentlicht in NWB-EV 2010, S. 17 – 29.