Die im Frühjahr 1997 gegründete Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie ist die einzige interdisziplinäre Vereinigung von Vertretern der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie von Privatpersonen mit besonderen Erfahrungen und Interessen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung in Deutschland.

Die Testamentsvollstreckerliste der AGT

Die AGT unterhält eine Liste der von ihr zertifizierten Testamentsvollstrecker. Diese Testamentsvollstrecker(innen) haben sich einem den Zertifizierungs­richtlinien der AGT entsprechenden Prüfungsverfahren unterworfen.

Jeder in der Praxis der Testamentsvollstreckung Tätige weiß, dass der Erfolg einer Testamentsvollstreckung mit der konkreten Person des Testamentsvollstreckers steht und fällt. Der Testamentsvollstrecker sollte folgendem Anforderungs­profil genügen:

  1. Das volle Vertrauen des Erblassers genießen,
  2. über menschliche Qualifikation, insbesondere Standfestigkeit im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Erben verfügen,
  3. ausreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge besitzen,
  4. ein Alter aufweisen, das die Aufgabenerfüllung noch während der – voraussichtlichen - Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lässt,
  5. und nicht zuletzt hinreichend Zeit haben, um sich dem anspruchsvollen Amt zu widmen.

Jede Testamentsvollstreckung ist so individuell, wie der Erblasser selbst. Gerne können Sie aus dem Register Auskunft zu einem Testamentsvollstrecker erhalten, der für Ihre konkrete Testamentsvollstreckung geeignet ist. Hierzu benötigen wir einige Angaben, die für die Auswahl und spätere Arbeit des Testamentsvollstreckers wichtig sind. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen unter Verwendung unseres vorbereiteten Formulars an die Geschäftsstelle der AGT. Anfragen von Privatpersonen, die einen Testamentsvollstrecker für Ihren Nachlass suchen, werden ebenso beantwortet, wie Anfragen von Gerichten oder Testamentsvollstreckern, die ihr Amt niederlegen wollen und ermächtigt sind, zuvor einen geeigneten Nachfolger zu benennen.