Die im Frühjahr 1997 gegründete Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie ist die einzige interdisziplinäre Vereinigung von Vertretern der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie von Privatpersonen mit besonderen Erfahrungen und Interessen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung in Deutschland.

Über uns

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V., Bonn

Die im Frühjahr 1997 gegründete Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie ist die einzige interdisziplinäre Vereinigung von Vertretern der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie von Privatpersonen mit besonderen Erfahrungen und Interessen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung in Deutschland.

Die AGT versteht sich als berufsständische Interessenvertretung. Sie ist Institution zum Gedanken- und Informationsaustausch ihrer Mitglieder, zur öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Fortentwicklung des Rechts. Hierzu dienen die Tagungen der AGT, der jährlich von der AGT ausgerichtete Testamentsvollstreckertag, zahlreiche Vortragsveranstaltungen, an denen Mitglieder der AGT mitwirken sowie das Internetforum. In den Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Stiftungsrechts und der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung nach dem Rechtdiensts­leistungsgesetz hat die AGT ihre Sachkompetenz eingebracht.

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Vertrauen wird in der wirtschaftlich und juristisch komplizierten Umwelt von heute mehr denn je durch Qualifikation und soziale Kompetenz geprägt. Im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes hat die AGT daher Richtlinien zur Zertifizierung von Testamentsvollstreckern beschlossen. Nur wer eine bestimmte juristische Qualifikation erfüllt, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge aufbringt, sich regelmäßig fortbildet, eine Vermögens­schadenhaftpflichtversicherung unterhält und diese Voraussetzungen der AGT gegenüber nachweist, kann von der AGT zertifizierter Testamentsvollstrecker werden. Die von der AGT geführte Testamentsvollstreckerliste weist jedem Interessierten zertifizierte Testamentsvollstrecker nach.