2. AGT-Fachtagung am 20.6.2014 in Hamburg

Tagungsbericht von RA Eberhard Rott, AGT-Vorstandsvorsitzender

Ganz nach dem Geschmack der fast 90 Teilnehmer war offenbar das Programm der 2. Fachtagung der AGT am 20.06.2014 in Hamburg. Jedenfalls zeigte dies die überaus positive Resonanz der Teilnehmer.

RA Andreas Ackermann, der als langjähriges Mitglied der AGT, dankenswerterweise die notwendige Unterstützung vor Ort sichergestellt hatte, übernahm es ganz spontan, noch vor Beginn der Veranstaltung seine Heimatstadt Hamburg den auswärtigen Kolleginnen und Kollegen in kurzweilig vorgebrachter lockerer Erzählung vorzustellen. Das anschließende gemeinsame Mittagessen ermöglichte es, Kontakte zu knüpfen und Gedanken über die Inhalte einer qualitätsorientierten Testamentsvollstreckung auszutauschen.

RA Norbert Schönleber, aus dem Vorstand der AGT moderierte die Vorträge mit der anschließenden Diskussion.
 
Herr WP/StB Konrad Löcherbach (stv. Vorsitzende der AGT) zeigte die Problemfelder der Rechnungslegung des Testamentsvollstreckers auf und erläuterte die korrekte Rechnungslegung anhand der verschiedenen Stadien einer Testamentsvollstreckung und stellte ein Muster für eine korrekte Rechnungslegung vor.

Herr RA Marco Peege vermittelte als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator Insiderwissen aus der Praxis der Versteigerung von Kunst und Antiquitäten und zeigte anhand von Beispielsfällen Haftungsgefahren auf. Nach einer Kaffeepause, die von den Teilnehmern zu weiterem intensivem Gedankenaustausch genutzt wurde, zeigte zunächst Frau Prof. Dr. Marion Halfmann von der Hochschule Rhein-Waal auf, dass eine angemessene Vergütung für geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und mit Instrumentarien des klassischen Marketings dem künftigen Erblasser vermittelt werden sollte. 

Im Anschluss daran unterzog RA Eberhard Rott, der Vorsitzende der AGT, die von Frau Prof. Dr. Halfmann erarbeiteten Erkenntnisse einer rechtlichen Würdigung unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre. Anschließend diskutierten die Teilnehmer der Fachtagung sehr engagiert darüber, wie sich die gewonnenen Erkenntnisse in der konkreten Praxis der Testamentsvollstrecker umsetzen lassen. Den Abschluss der überaus gelungenen Veranstaltung bildete ein kommunikativer Ausklang mit Imbiss, der von vielen Teilnehmern zur Fortsetzung der Diskussionen des Nachmittags und zur Gewinnung und Vertiefung von Kontakten genutzt wurde.

Das Tagungshotel Lindner zu Füßen des „Hamburger Michels“ erwies sich als ein angenehmer und technisch sehr gut ausgestatteter Tagungsort.

Dem Wunsch vieler Teilnehmer entsprechend wird die Idee der 3. Fachtagung der AGT im nächsten Jahr mit Sicherheit fortgesetzt werden, dann vermutlich wieder mit einem Tagungsort im Süden Deutschlands.