Tagungsbericht zum 19. Deutschen Testamentsvollstreckertag

Kurzfassung von Stud. jur. Steven Färber, Bonn
Die vollständige Version wird vorauss. in in der ErbR 3/2026 veröffentlicht.

Am 14. November 2025 lud die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT e.V.) zum 19. Deutschen Testamentsvollstreckertag in das Wissenschaftszentrum Bonn ein. Die Tagung wurde, wie in den letzten Jahren erfolgreich etabliert, im hybriden Format durchgeführt, sodass eine Teilnahme sowohl vor Ort als auch online möglich war. Insgesamt folgten mehr als 350 Interessierte der Einladung, von denen rund 150 im Wissenschaftszentrum vor Ort erschienen.

Nach der Eröffnung des Testamentsvollstreckertrages durch AGT-Vorstandsvorsitzenden Rechtsanwalt Eberhard Rott (ganz oben li), startete Prof. Dr. Anatol Dutta den ersten Vortrag mit dem Thema „Aktuelles aus dem internationalen Erbrecht und Bedeutung für die Testamentsvollstreckung“. Ausgangspunkt seiner Ausführungen war die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO), insbesondere das Europäische Nachlasszeugnis. Er erläuterte anschaulich die praktischen Probleme rund um das EU-Nachlasszeugnis, den Umgang deutscher Gerichte mit strittigen Sachverhalten und die Auswirkungen auf die Testamentsvollstreckung. Zudem stellte Dutta die aktuelle nationale und europäische Rechtsprechung zu ausgewählten Fragen dar und skizzierte einen möglichen Reformbedarf der EuErbVO mit eigenen Lösungsansätzen.

An den anschaulichen Vortrag von Dutta anknüpfend, verlieh AGT-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (links) den AGT-Preis für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge an die Fachzeitschrift ErbR. Ausgezeichnet wurde die Preisträgerin insbesondere für die kontinuierlich hervorragend aufbereiteten, fachlich anspruchsvollen und zugleich verständlichen Beiträge , die für die Fortbildung im Bereich der Testamentsvollstreckung von herausragender Bedeutung sind. Die Preisträgerin hat die Möglichkeit, eine gemeinnützige Einrichtung zu benennen, an die das Preisgeld in Höhe von 5.000 € fließt. Neben dem Dank an die zahlreichen Mitwirkenden im Hintergrund galt ein besonderer Dank an diejenigen, die die ErbR maßgeblich fördern und unterstützen: Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog (Mitte rechts) für die Schriftleitung, unterstützt durch Dominik Reitz als Redakteur (Mitte), dem Lektor Frank Michel (Mitte links), die den Preis entgegennahmen, sowie dem Geschäftsführer des Nomos-Verlages, Thomas Gottlöber.

Nach einer kurzen Kaffeepause brachte Vorstandsvorsitzender Rechtsanwalt Eberhard Rott mit dem Vortrag „Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den neuesten Stand. Er sprang für den leider verhinderten Prof. Dr. Muscheler ein. Neben der Erläuterung zur Rechtsprechung über den digitalen Nachlass, Praxishinweise für Testamentsvollstreckung im digitalen Bereich, Dauertestamentsvollstreckung an KG-Anteilen und einer Mehrfachbeteiligung, gab es auch Orientierungssätze zu der aktuellen Rechtsprechung, die einen schnellen und aufschlussreichen Überblick über die neuste Rechtsprechung verschaffen.

Rechtsanwältin Dr. Ruth Junius-Morawe (oben rechts) trug zum Thema „Praktisches Beratungs-Know-how für Testamentsvollstrecker in deutsch-englischen Erbfällen“ vor. Sie gab einen Überblick über das Erbrecht in England und Wales mit gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge sowie der dort weitreichenden Testierfreiheit und ging zusätzlich auf das anzuwendende Recht in grenzüberschreitenden Fällen mit typischen Konfliktlagen ein. Im zweiten Teil stellte sie die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Steuerbefreiungen und der Vermeidung von Doppelbesteuerung, anhand praxisnaher Beispiele dar.

Nach einem kräftigenden Mittagessen und anregenden Gesprächen…

wurden die Ergebnisse der AGT-Workshops und ein Ausblick der zukünftigen AGT-Kurse von Vorstandsmitglied Steuerberater Peter H. Meier (unten links) vorgestellt und von Vorstandsvorsitzenden Rechtsanwalt Eberhard Rott über Neues aus der Arbeit der AGT berichtet.

Frau Hannah Meier und Herr Marco Müller (unten) präsentierten im Anschluss an die kurzen Vorträge begeistert den neuen Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ und berichteten über erste Erfahrungen. Der bereits ausgebuchte Kurs findet großen Anklang. Im Fokus steht die qualifizierte Aus- und Weiterbildung des Personals in der Nachlass-Sachbearbeitung.

Das auf den ersten Blick eher unliebsame Themenfeld Steuern bereitete Rechtsanwalt Dr. Heinz-Willi Kamps (unten links) in seinem Vortrag verständlich, strukturiert und transparent auf. Unter dem Titel „Steuerliche Anzeigepflichten und steuerstrafrechtliche Risiken in der Testamentsvollstreckung“ stellte er die Pflichten des Testamentsvollstreckers dar, zeigte Wege zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken und erläuterte praktische Schritte zur Prävention typischer Fallkonstellationen. So brachte er „Licht ins Dunkel“ der steuerlichen Pflichten und gab den Teilnehmenden mehr Sicherheit im Umgang mit diesem anspruchsvollen Thema.

Prof. Ulrich Kelber (oben Mitte), ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Parl. Staatssekretär a.D., beleuchtete nach einer weiteren Pause sodann das Thema „Chancen, Risiken und Pflichten beim Einsatz von KI in der Testamentsvollstreckung“. Er zeigte, wie KI etwa bei der Bewertung und Dokumentation von Vermögenswerten, der Analyse komplexer Informationen sowie beim Umgang mit digitalem Nachlass und in der Kommunikation unterstützen kann. Zugleich betonte er die Risiken fehlerhafter oder „erfundener“ Inhalte und hob hervor, dass Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker KI-Ergebnisse kritisch prüfen, sensibel mit Daten umgehen und Entscheidungen weiterhin eigenverantwortlich treffen müssen. Eine sachgerechte, kontrollierte Nutzung könne die Testamentsvollstreckung künftig effizienter machen, ohne die Verantwortung zu mindern.

Das anspruchsvolle und umfängliche Thema „Der Testamentsvollstrecker in der Unternehmensnachfolge“ wurde in einem ausführlichen Vortrag von Justiziarin Dr. Luise Hauschild (oben links) vorgestellt. Sie zeigte die Motive und Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung in der Unternehmensnachfolge sowie die Unterscheidung zwischen Außen- und Innenseite der Beteiligung auf. Abschließend erläuterte Frau Dr. Hauschild die Besonderheiten der Testamentsvollstreckung bei Vollhafterbeteiligungen, ging auf Grenzen und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sowie auf das Zusammenspiel mit den Registern.

Zu guter Letzt folgte der Vortrag „Krisen-Kommunikation in der Testamentsvollstreckung“ von Prof. Dr. Christoph Fasel (oben rechts). Er zeigte anschaulich, wie essenziell eine klare und professionelle Kommunikation für die Arbeit von Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern ist, vor allem in konfliktträchtigen oder emotional aufgeladenen Situationen. Besonders hob er hervor, wie wichtig es ist, sowohl den sachlichen Gehalt als auch die emotionale Ebene von Gesprächen im Blick zu behalten und beides bewusst zu steuern.

Zum Abschluss richtete der AGT-Vorstandsvorsitzende Eberhard Rott noch einmal das Wort an die Anwesenden, bedankte sich im Namen der AGT bei allen Teilnehmenden für ihr Kommen und ihre engagierte Mitwirkung und lud anschließend traditionell zum geselligen Ausklang mit Imbiss ein. So fand der 19. Deutsche Testamentsvollstreckertag einen stimmigen und würdigen Abschluss.

Impressionen

Neun Aussteller bereicherten die Tagung mit interessanten Ständen und luden die Teilnehmenden zu Informationen, Austausch und neuen Impulsen ein: nomos verlag, Legial, Aktion Deutschland hilft, nachlasscampus.de, zerb verlag, Foris, Pausch, MLP, HDI

ebenso natürlich der traditionelle AGT-Büchertisch:

Socializing pur: Besonders in den Pausen zeigte sich – die Tagung lebte nicht nur von den Fachbeiträgen, sondern auch von den vielen informellen Gesprächen, Begegnungen und natürlich auch vom Spaßfaktor: