Aufgaben und Ziele der AGT e.V.

Die AGT versteht sich als berufsständische Interessenvertretung. Sie ist Institution zum Gedanken- und Informationsaustausch ihrer Mitglieder, zur öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Fortentwicklung des Rechts. Hierzu dienen die Tagungen der AGT, der jährlich von der AGT ausgerichtete Testamentsvollstreckertag sowie zahlreiche Vortragsveranstaltungen, an denen Mitglieder der AGT mitwirken. In den Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Stiftungsrechts und der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung nach dem Rechtdiensts­leistungsgesetz hat die AGT ihre Sachkompetenz eingebracht.

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Vertrauen wird in der wirtschaftlich und juristisch komplizierten Umwelt von heute mehr denn je durch Qualifikation und soziale Kompetenz geprägt. Die AGT hat daher Zertifizierungsrichtlinien zur Zertifizierung von Testamentsvollstreckern beschlossen. Nur wer eine bestimmte juristische Qualifikation erfüllt, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge aufbringt, sich regelmäßig fortbildet (Rezertifizierung), eine Vermögens­schadenhaftpflichtversicherung unterhält und diese Voraussetzungen der AGT gegenüber nachweist, kann von der AGT zertifizierter Testamentsvollstrecker werden.

Die von der AGT geführte und veröffentlichte www.Testamentsvollstreckerliste.de weist jedem Interessierten bereits über 1200 Testamentsvollstrecker nach, die die Qualifizierungsvoraussetzungen der AGT erfüllen. Anhand individueller (Such-)Kriterien oder aber geografischer Zuordnung erfolgt die Ermittlung aus der stetig wachsenden Datei zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Qualität schafft Vertrauen. Vertrauen durch Zertifizierung.

Tagungsunterlagen für Fortbildungen


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Stand 3/2024

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Randgebiete der Testamentsvollstreckung