Zum Veranstaltungsportfolio der AGT: s.u. bzw. hier: Übersicht
Die AGT kennt Online-Veranstaltungen als Pflichtfortbildung an, sofern sie die „Richtlinien der AGT zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifizierungslehrgängen im Online-Verfahren anlässlich der Corona-Krise“ erfüllen. Online-RiLi 2023
Sonstige Veranstaltungshinweise
> Veranstaltungshinweise von Kooperationspartnern
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kooperationen
> Potentielle Lehrgangsanbieter
Hier steht Ihnen unverbindlich eine Übersicht potentieller Lehrgangsanbieter als PDF zur Verfügung : Fortbildungsinstitute
Zur Anrechenbarkeit als Fortbildung gegenüber der AGT lesen Sie bitte unten sowie die „Hinweise zur Pflichtfortbildung 2023“
> Sonstige Veranstaltungen für Testamentsvollstrecker
Zur Anrechenbarkeit als Fortbildung gegenüber der AGT lesen Sie bitte unten sowie die „Hinweise zur Pflichtfortbildung 2023“
Unverbindliche Listung:
Hinweis
Nur die Veranstaltungen sind als Pflichtfortbildung gem. §5 der AGT-Zertifizierungsrichtlinien anrechenbar, die einen hinreichenden Bezug zu dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie Fortbildungscharakter aufweisen.
Beachten Sie dazu bitte:
- „Wichtige Hinweise zur Pflichtfortbildung für zertifizierte Testamentsvollstrecker der AGT“: als PDF oder unter https://www.agt-ev.de/zertifizierung/rezertifizierung/ und die
- „Richtlinien der AGT zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifizierungslehrgängen im Online-Verfahren anlässlich der Corona-Krise“: Online RiLi 2023
Die Anrechnungszeiten von AGT-Veranstaltungen sind dem jeweiligen Programm zu entnehmen.
Stornobedingungen (gültig seit 2018)
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.