Moderne Testamentsvollstreckervergütung

AGT-TV-Vergütungsprojekt: „Die angemessene Vergütung des modernen Testamentsvollstreckers“

Symbole für Vergütungsfragen

Die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes ist im Laufe der Jahrzehnte immer vielschichtiger geworden. Zunehmend komplexer werdende Familienverbände und Vermögensstrukturen machen die Testamentsvollstreckung anspruchsvoll und zeitaufwändig. Und Testamentsvollstrecker haften für ihr Tätigwerden.
Testamentsvollstreckung ist kein Ehrenamt. Laut BGB steht dem Testamentsvollstrecker eine „angemessene Vergütung“ zu.

 

Aber wie wird ein Testamentsvollstrecker angemessen bezahlt und vergütet?

Viele Ansätze sind umstritten. Das Fehlen eines konkreten Regulariums birgt Konfliktpotenzial. Der Wunsch der Erben, aber auch der Testamentsvollstrecker nach Einheitlichkeit in der Vergütungsbemessung ist nicht erfüllbar. Zu individuell ist jeder Testamentsvollstreckerfall.

Der Vorstand der AGT und eine Arbeitsgruppe im Vorstand befassen sich seit einiger Zeit mit dem Thema der angemessenen Testamentsvollstreckervergütung und dabei insbesondere mit den „Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins“ (DNotV), als Fortentwicklung der Rheinischen Tabelle (vgl. dazu hier). Diese „fortentwickelte“ Tabelle (unbestätigt auch als „Neue Rheinische Tabelle“ bezeichnet) ist in der Praxis der weitgehend maßgebende Standard.

Die Zeiten, die Sachverhalte und die Anforderungen an eine moderne Testamentsvollstreckung haben sich jedoch geändert. Dies spiegelt sich in der Frage der Honorierung des Testamentsvollstreckers wider.

1. „Modernisierungsvorschläge“

Im Rahmen des von der AGT ins Leben gerufenen „TV-Vergütungsprojekts“ wird die AGT ausgehend von Praxisanfragen und Praxisfällen ihre Anmerkungen zur  Vergütung des Testamentsvollstreckers und zu den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins in loser Reihenfolge veröffentlichen und der Praxis zur Anwendung vorschlagen. Der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.  ist es dabei ein besonderes Anliegen, für alle an einem Erbfall Beteiligten transparente und angemessene Regeln zu entwickeln.

„AGT-Anm-DNotV-E“:

Anmerkungen der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge zur zeitgemäßen angemessenen Testamentsvollstreckervergütung und zugleich Fortschreibung der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Vergütung des Testamentsvollstreckers durch die AGT.

  • Anmerkungen Nr. 1  der AGT zur zeitgemäßen angemessenen Testamentsvollstreckervergütung vom 09.11.21: AGT-Anm-01-DNotV-E
  • Anmerkungen Nr. 2  der AGT zur zeitgemäßen angemessenen Testamentsvollstreckervergütung vom 10.11.22: AGT-Anm-02-DNotV-E
  • Anmerkungen Nr. 3: der AGT zur zeitgemäßen angemessenen Testamentsvollstreckervergütung vom 21.11.23: AGT-Anm-03-DNotV-E

Fortschreibung erfolgt sukzessive. Anregungen, Kommentare gerne an info@agt-ev.de

„Von den über 350 Teilnehmern auf dem 14. Deutschen Testamentsvollstreckertag würden – laut einer Kurzumfrage – 73% der Teilnehmer es begrüßen, wenn die AGT die Vergütungsempfehlungen des DNotV hinterfragt‘. Das ist dem AGT-Vorstand eine zusätzliche und dankenswerte Motivation und Verpflichtung für das AGT-TV-Vergütungsprojekt.“ [RA Dr. K. Jan Schiffer, Vorstandsmitglied der AGT]

2. Informationsquellen und Tagungen

Schon längere Zeit und aktuell vermehrt erreichen die AGT Anfragen zu Vergütungsthemen. Und hier insbesondere auch zu verlässlichen Kalkulationsgrundlagen für die Dienstleistung Testamentsvollstreckung. Die AGT hat zudem mit vielen Praktikern und auch mit der Bundesnotarkammer gesprochen und weitere Themen gesammelt.

Von der AGT ausgerichtete Fachveranstaltungen geben regelmäßig Raum für Anregungen und Diskussionen:

  • Deutscher Testamentsvollstreckertag (AGT)

„Unser Kollege Dr. Bonefeld hat auf dem 14. Deutschen Testamentsvollstreckertag (mehr dazu hier) als Referent interessante Thesen für einen Teilbereich aus diesem Fragenkomplex vorgestellt. Er wird dazu demnächst publizieren. Das ist als Diskussionsbeitrag ausdrücklich zu begrüßen. Auch seine Thesen werden wir uns näher anschauen und im Rahmen des AGT-Vergütungsprojektes fachlich bewerten.“ [RA Dr. K. Jan Schiffer]

  • Am 11.02.2022 widmete sich umfassend die 5. AGT-Spezialtagung Online dem Thema „Vergütung von Testamentsvollstreckern“.
    Mehr dazu hier

3. Literatur- und Lektüre-Empfehlungen

  • Beitrag „Vergütung des Testamentsvollstreckers – Probleme und Lösungsvorschläge bei der Gestaltung“ von RA Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei HÜMMERICH legal in Bonn sowie Vorsitzender der AGT e.V.
    Mehr dazu hier

    Zum Inhalt: 

1. Gesetz versus Rechtswirklichkeit
2. Von der Aufgabe zum passgenauen Vergütungsmodell
3. Die unterschiedlichen Vergütungsmodelle
4. Typische Praxisprobleme bei der tabellenmäßigen Vergütungsbestimmung
5. Vergütungsmodellunabhängige Einzelfragen

  • „Die Vergütung des Testamentsvollstreckers“, Hrsg. Schiffer Rott Pruns, zerb Verlag

 

Neuauflage!

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  • Auf dem Weg zur transparenten (Testamentsvollstrecker-) Vergütung:

Rezension zu
Haarmeyer/Lissner/Metoja:
„Die Prüfung von Vergütungsanträgen im Insolvenzverfahren“ ,

1. Auflage 2022, 69,- €, Carl Heymanns Verlag, Hürth

 

 

  • Dauerthema Testamentsvollstreckung: Testamentsvollstrecker-Vergütung nach Tabelle“ – Erkenntnisse des OLG München.
    Aufsatz in AnwaltZertifikatOnline, 3/2022 von RA Dr. K. Jan Schiffer

    Mehr dazu hier!