Verwendung des AGT-Logos

Logo der AGTAls AGT-Mitglied können Sie das Recht zur Nutzung der Wort-/Bildmarke „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.“ erwerben.

Bitte verwenden Sie dafür den

Antrag für Mitglieder auf Nutzungsüberlassung des AGT Logos

Lizenzbedingungen zum Nutzungsüberlassungsvertrag:

  1. Antragstellung
    Der Antrag ist in schriftlicher Form an die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. zu richten.
  2. Gültigkeitsdauer der Lizenz
    2.1. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird für die Dauer der Mitgliedschaft in der AGT e.V. abgeschlossen.2.2. Die Nutzungsdauer beginnt mit dem auf der gesonderten Mitgliedschafts-Urkunde vermerkten Ausstellungsdatum. Die Berechtigung zur Verwendung des Logos endet mit Kündigung der Mitgliedschaft.2.3. Ab Wirksamkeit der Kündigung der Mitgliedschaft, mithin zum 01. Januar des Folgejahres nach Kündigung, ist jegliche Benutzung der Marken einzustellen.
  3. Nutzung des Logos

3.1. Die Lizenz berechtigt dazu, das Logo auf Briefbögen, Visitenkarten, E-Mails und Homepage zu führen, soweit die Urheberschaft der AGT e.V. ersichtlich ist.

(1) Soweit die Wort-/Bildmarke in der Signatur von E-Mails verwendet oder zur Darstellung im Internet, z.B. auf einer Homepage genutzt wird, ist das Logo mit der Homepage der AGT (www.agt-ev.de) zu verlinken.

(2) Soweit die Wort-/Bildmarke in Papierform genutzt wird, kann dies vorschlagsweise durch eine Fußnote geschehen.

3.2. Für die Einhaltung der berufs- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere bei der Führung der Bezeichnung sowie Benutzung des AGT-Logos, ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.