18. Deutscher Testamentsvollstreckertag 2024

Wann: Dienstag, 19.November 2024
Wo: Bonner Wissenschaftszentrum, Ahrstraße 45 (Anfahrt) oder online via Live-Übertragung

Warum?
Weil die Testamentsvollstreckung ein komplexes Feld ist. Weil sich viel tut. Weil es viel zu berichten gibt. Weil ein gutes Netzwerk hilfreich ist. Und weil der (persönliche) Austausch nicht nur wichtig ist, sondern auch Spaß macht.

Tagungsprogramm –>  Programm und Anmeldeformular

  • Begrüßung und Eröffnung
    RA Eberhard Rott, FA für Erbrecht, FA für Steuerrecht, Bonn, Vorsitzender der AGT
  • 18 Jahre Deutscher Testamentsvollstreckertag: Grußworte der Verbände
  • Verleihung des „AGT-Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung
    RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied des Vorstandes der AGT
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung und aus aktuellem Anlass
    Prof. Dr. jur. Karlheinz Muscheler, Universität Bochum, seit 2022 emeritiert
  • Aktuelles aus dem internationalen Erbrecht und Bedeutung für die Testamentsvollstreckung
    Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht u. Rechtsvergleichung, LMU München
  • Ergebnisse – Ausblicke – News

Ergebnisse der AGT-Workshops: StB Peter H. Meier, FB Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, AGT-Vorstand
Mehr Licht: Vorstellung der Umfrageergebnisse zur Testamentsvollstreckung RA Eberhard Rott, Vorsitzender der AGT
Wertschöpfung in der Testamentsvollstreckung durch Mitarbeitereinsatz: Hannah Meier, Bachelor of Arts – Steuern und Prüfungswesen

  • Die neugefassten Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Testamentsvoll-streckervergütung – Ein Werkstattbericht
    Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a. D., Regensburg
    Komissionsmitglieder: Notar Dr. Peter Schmitz, Köln, Notar Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz, Bonn und Dr. Ina Maria Pernice, Maître en Droit, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Köln
  • Der bevollmächtigte Testamentsvollstrecker
    RAin Katharina Weiler, FAin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Mediatorin, weiler.legal, Linz
  • Vermögensverwaltung in der Testamentsvollstreckung
    Maik Bolsmann, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter, B&K Vermögen GmbH, Köln
  • Schlussbetrachtung: RA Eberhard Rott, Vorsitzender der AGT

Anschließend: Geselliger Ausklang mit Imbiss 

Teilnehmerbeiträge (vorab): € 325 für AGT-Mitglieder, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT); € 425 für weitere Teilnehmer

Der Teilnehmerbeitrag wird vor der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig. Die darin enthaltenen Tagungsunterlagen werden allen Teilnehmern am Vortag auf einer Passwortseite bereitgestellt.

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (6 h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Registrierung beim FPSB Deutschland sowie beim DStV e.V. für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung wird beantragt. Infos folgen unter www.agt-ev.de. Der Versand der Teilnahmebescheinigungen erfolgt auf digitalem Wege binnen einer Woche nach der Tagung.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Formular unter: Programm und Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die Online-Ausrichtung erfolgt in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg, traditionell unter Verwendung der beliebten Webinarsoftware „GoToWebinar“ (GTW). Denn GTW ist zuverlässig, sicher und einfach.

Die Teilnahme kann über Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset) erfolgen.
>> Wichtig ist eine stabile Internetverbindung (WLAN oder Kabel), die Sie schon jetzt über diesen Link: „die Systemanforderungen überprüfen“ testen können.

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.