18. Deutscher Testamentsvollstreckertag 2024
Der Deutsche Testamentsvollstreckertag der AGT wird volljährig!
Es hat sich viel getan in den letzten 18 Jahren. Der Testamentsvollstreckertag ist deutlich gewachsen. Er ist internationaler geworden. Er hat Denkanstöße gegeben. Er hat wissenschaftliche Leistungen geehrt. Und er schaut über den Tellerrand.
Wann: Dienstag, 19.November 2024
Wo: Bonner Wissenschaftszentrum, Ahrstraße 45 (Anfahrt) oder online via Live-Übertragung
Besuchen Sie uns in Bonn – persönlich oder online!
Warum?
Weil die Testamentsvollstreckung ein komplexes Feld ist. Weil sich viel tut. Weil es viel zu berichten gibt. Weil ein gutes Netzwerk hilfreich ist. Und weil der (persönliche) Austausch nicht nur wichtig ist, sondern auch Spaß macht.
Das diesjährige Tagungsprogramm: –> Programm und Anmeldeformular
- Begrüßung und Eröffnung
RA Eberhard Rott, FA für Erbrecht, FA für Steuerrecht, Bonn, Vorsitzender der AGT - 18 Jahre Deutscher Testamentsvollstreckertag: Grußworte der Verbände
- Verleihung des „AGT-Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“
RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied des Vorstandes der AGT - Aktuelles aus der Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung und aus aktuellem Anlass
Prof. Dr. jur. Karlheinz Muscheler, Universität Bochum, seit 2022 emeritiert - Aktuelles aus dem internationalen Erbrecht und Bedeutung für die Testamentsvollstreckung
Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht u. Rechtsvergleichung, LMU München - Ergebnisse – Ausblicke – News
– Ergebnisse der AGT-Workshops: StB Peter H. Meier, FB Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, AGT-Vorstand
– Mehr Licht: Vorstellung der Umfrageergebnisse zur Testamentsvollstreckung RA Eberhard Rott, Vorsitzender der AGT
– Wertschöpfung in der Testamentsvollstreckung durch Mitarbeitereinsatz: Hannah Meier, Bachelor of Arts – Steuern und Prüfungswesen
- Die neugefassten Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Testamentsvollstreckervergütung – Ein Werkstattbericht.
Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a. D., Regensburg
Kommissionsmitglieder: Notar Dr. Peter Schmitz, Köln, Notar Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz, Bonn und Dr. Ina Maria Pernice, Maître en Droit, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Köln - Der bevollmächtigte Testamentsvollstrecker
RAin Dr. Katharina Weiler, FAin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Mediatorin, weiler.legal, Linz - Vermögensverwaltung in der Testamentsvollstreckung
Maik Bolsmann, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter, B&K Vermögen GmbH, Köln - Schlussbetrachtung: RA Eberhard Rott, Vorsitzender der AGT
Teilnehmerbeiträge (vorab): € 325 für AGT-Mitglieder, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT); € 425 für weitere Teilnehmer
Der Teilnehmerbeitrag wird vor der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig. Die darin enthaltenen Tagungsunterlagen werden allen Teilnehmern am Vortag auf einer Passwortseite bereitgestellt.
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (6 h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT), für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Beim FPSB Deutschland ist die Tagung unter der Nummer 24-163 registriert und mit 4,0 CPD-Credits bewertet. Der Versand der Teilnahmebescheinigungen erfolgt auf digitalem Wege binnen einer Woche nach der Tagung.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Formular unter: Programm und Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Die Online-Ausrichtung erfolgt in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg, traditionell unter Verwendung der beliebten Webinarsoftware „GoToWebinar“ (GTW). Denn GTW ist zuverlässig, sicher und einfach.
Die Teilnahme kann über Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset) erfolgen.
>> Wichtig ist eine stabile Internetverbindung (WLAN oder Kabel), die Sie schon jetzt über diesen Link: „die Systemanforderungen überprüfen“ testen können.
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.