Praktiker der Testamentsvollstreckung tauschen sich aus.

 

 

 

Moderation und Leitung:
RA Norbert Schönleber, Köln (AGT-Vorstand)
StB Peter Hinrich Meier, Jockgrim (AGT-Vorstand)

Nächsten AGT-Workshops:

  • 17. AGT-Workshop: geplant am 15.-16. März 2024 in Hamburg
  • 18. AGT-Workshop: geplant: April 2024 in Aying

Keine Doppelanmeldungen! Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt. Praktische Voraussetzungen als Testamentsvollstrecker werden vorausgesetzt.

Themenblöcke in 2024:

  • Programm folgt im Herbst

Das Abendessen am Freitag, das Mittagessen am Samstag und die Kaffeepausen sind im Preis eingeschlossen.

Das ausführliche Programm entnehmen Sie bitte den o.g. Links „Programm und Anmeldung“  –  Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Der AGT-Workshop erfüllt §5 der AGT-Richtlinien (9 Zeitstunden).

Teilnehmerbeiträge: AGT-Mitglieder/[Zert.] Testamentsvollstrecker (AGT) 490 Euro  /  Nichtmitglieder 590 Euro

Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzung:
Die AGT-Workshops wenden sich ausschließlich an die Praktiker der Testamentsvollstreckung. Voraussetzung der Teilnahme ist daher, dass bereits Testamentsvollstreckungen durchgeführt bzw. maßgeblich begleitet wurden. Es handelt sich nicht um eine Vortragsveranstaltung. Vielmehr findet nach kurzer Anmoderation ein themenbezogener Erfahrungsaustausch mit eingehender Diskussion statt. Abschließend werden hierzu entsprechende Statements erarbeitet.

Stornobedingungen:
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung –bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Beitrag in voller Höhe. Es kann jedoch eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.

Falls der Workshop seitens der AGT abgesagt werden müsste, erhalten die Teilnehmer die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass in Zeiten von Corona, eine Absage auch kurzfristig erfolgen kann.