Praktiker der Testamentsvollstreckung tauschen sich aus.

Moderation und Leitung:
StB Peter Hinrich Meier, Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.), AGT-Vorstand, Jockgrim (links)
StB Thomas Terhaag, Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.), AGT-Vorstand, Düsseldorf (rechts)

 

 

 

 

Auch in 2027 sind wieder drei AGT-Workshops vorgesehen:

  • 24. AGT-Workshop in Hamburg: Termin folgt bis 11/2026
  • 25. AGT-Workshop in Aying: Termin folgt bis 11/2026
  • 26. AGT-Workshop in Kandel: Termin folgt bis 11/2026

Wichtig: Das Programm ist in allen Workshops identisch, Doppelanmeldungen sind daher nicht möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt. Praktische Erfahrungen als Testamentsvollstrecker werden vorausgesetzt. (s.u.Teilnahmevoraussetzung)

Aktuelle Themenblöcke: Infos folgen

Freitag

  • Themenblock 1:
  • Themenblock 2:

Samstag

  • Themenblock 3:
  • Themenblock 4:
  • Themenblock 5:
  • Themenblock 6:

Das Abendessen am Freitag, das Mittagessen am Samstag und die Kaffeepausen sind im Preis eingeschlossen.

Das ausführliche Programm entnehmen Sie bitte den o.g. Links „Programm und Anmeldung“  –  Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Der AGT-Workshop erfüllt §5 der AGT-Richtlinien (9 Zeitstunden).

Teilnehmerbeiträge: AGT-Mitglieder und zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) zahlen 590 Euro  /  Nichtmitglieder 690 Euro.

Zimmer-Abrufkontingente:

Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzung:
Die AGT-Workshops wenden sich ausschließlich an die Praktiker der Testamentsvollstreckung. Voraussetzung der Teilnahme ist daher, dass bereits Testamentsvollstreckungen durchgeführt bzw. maßgeblich begleitet wurden. Es handelt sich nicht um eine Vortragsveranstaltung. Vielmehr findet nach kurzer Anmoderation ein themenbezogener Erfahrungsaustausch mit eingehender Diskussion statt. Abschließend werden hierzu entsprechende Statements erarbeitet.

Stornobedingungen:
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung –bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Beitrag in voller Höhe. Es kann jedoch eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.