Fachberater

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Dem Verständnis der AGT -als berufsständische Organisation aller an einer qualifizierten Testamentsvollstreckung interessierten Kreise- entsprechend werden in der Testamentsvollstreckerliste über die von ihr zertifizierten Testamentsvollstrecker hinaus auch von anderen Organisationen qualifizierte Testamentsvollstrecker nachgewiesen, sofern diese Organisationen die von der AGT aufgestellten Mindeststandards unterstützen.

Dies sind nach dem gegenwärtigen Stand die vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV e.V.) in eigener Verantwortung ausgezeichneten Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V).

Für die Aufnahme in die Testamentsvollstreckerliste der AGT ist der Fachberaterantrag zu verwenden und mitsamt den darin angefragten Belegen an info@agt-ev.de zu senden.

Die Aufnahme in die Testamentsvollstreckerliste der AGT hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Anschließend kann erneut eine (Wieder-)Aufnahme unter Verwendung des gleichen Fachberaterantrag beantragt werden. Dieser ist unaufgefordert und zeitnah zum Fristende hereinzureichen.

In Kooperation mit dem DStV e.V. und Fachseminare von Fürstenberg werden Lehrgänge im Rahmen der ‘Pflichtfortbildung für Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)’ mit Herrn RA Rott (Vorstandsvorsitzender der AGT) als Referent zum Thema ‚Testamentsvollstreckung‘ angeboten. Mehr dazu hier.