Vorstand und Geschäftsführung

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) nimmt seine Aufgaben ehrenamtlich wahr. Er vereint langjährige praktische Erfahrung aus Anwaltschaft, Steuerberatung, Testamentsvollstreckung, Nachfolgegestaltung und Vermögenssorge.

Die Vorstandsmitglieder sind als Rechtsanwälte, Fachanwälte, Justiziar, Steuerberater sowie Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.) tätig und bringen ihre berufliche Expertise in die fachliche und verbandliche Arbeit der AGT ein. Mehrere Vorstandsmitglieder sind durch Veröffentlichungen, Kommentierungen und Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung, des Erbrechts, der Nachfolgegestaltung und der Vermögenssorge ausgewiesen; einzelne Mitglieder wurden zudem in einschlägigen Fach- und Anwaltsrankings ausgezeichnet.

 

veranstaltung für testamentsvollstrecker

Von re.: RA Rott, RA Dr. Schiffer, RA Schönleber, RA Knauss, StB Meier, StB Terhaag, (ohne RA Prof. Lorz)

 

Seit 2022 gehört Dr. Luise Hauschild dem Vorstand an.

 

 

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertreten. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind Eberhard Rott, Norbert Schönleber und Peter H. Meier.

Der Verein kann außerdem durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam mit der Geschäftsführerin Tanja Vehreschild vertreten werden; Frau Vehreschild ist als besondere Vertreterin im Sinne des § 30 BGB für ihren Geschäftskreis bestellt.

Der Gesamtvorstand der AGT e.V.

Vorstandsmitglieder (§ 8 der Satzung der AGT e.V.):

Geschäftsführerin (§ 10 der Satzung der AGT e.V., s.o.)