Vorstand
Der Vorstand der AGT e.V. der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung Vermögenssorge e.V. (kurz: AGT) arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus sieben erfahrenen Erbrechtspraktikern mit zumeist über 20jähriger Berufserfahrung, die als Rechtsanwälte, Fachanwälte oder Steuerberater, Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) tätig sind. Mehrere von Ihnen wurden von der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 51/09) zu den 25 besten Erbrechtsanwälten in Deutschland gewählt. Weiterhin zeichnen sie sich durch vielfache Veröffentlichungs- und Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge aus.
Die Vorstandsmitglieder
im geschäftsführenden Vorstand (§ 8 Abs. 2 der Satzung der AGT e.V.):
- Rechtsanwalt Eberhard Rott (Vorsitzender)
- Rechtsanwalt Norbert Schönleber (stv. Vorsitzender)
- Steuerberater Peter Hinrich Meier (stv. Vorsitzender)
- Tanja Vehreschild, Dipl.-Vw. (Generalsekretärin)
im erweiterten Vorstand (§ 8 Abs. 2 der Satzung der AGT e.V.):
- Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (Vorsitzender AK-S)
- Rechtsanwalt Alexander Knauss
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M.
- Steuerberater Thomas Terhaag