Vorstand und Geschäftsführung

Der Vorstand der AGT e.V. der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung Vermögenssorge e.V. (kurz: AGT) arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus sieben erfahrenen Erbrechtspraktikern mit zumeist über 20jähriger Berufserfahrung, die als Rechtsanwälte, Fachanwälte oder Steuerberater, Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) tätig sind. Mehrere von Ihnen wurden von der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 51/09) zu den 25 besten Erbrechtsanwälten in Deutschland gewählt. Weiterhin zeichnen sie sich durch vielfache Veröffentlichungs- und Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge aus.

veranstaltung für testamentsvollstrecker

von re.: RA Rott, RA Dr. Schiffer, RA Schönleber, RA Knauss, StB Meier, StB Terhaag

Der Gesamtvorstand der AGT e.V.

Vorstandsmitglieder (§ 8 Abs. 1 und 2 der Satzung der AGT e.V.):

Geschäftsführerin (§ 10 Abs. 1 der Satzung)