20 Jahre Deutscher Testamentsvollstreckertag

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zum 20. Deutschen Testamentsvollstreckertag
Auch in diesem Jahr erwartet Sie ein hochkarätiges und praxisnahes Programm, das aktuelle rechtliche Entwicklungen, internationale Fragestellungen und zentrale Herausforderungen der täglichen Arbeit von Testamentsvollstreckern aufgreift.
Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München, gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im internationalen Erbrecht und erläutert deren Bedeutung für die Testamentsvollstreckung.
Traditionell ist der Rechtsprechungsüberblick von Prof. Dr. jur. Karlheinz Muscheler. Er wird die aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung analysieren und dabei auch auf jüngste Entwicklungen aus aktuellem Anlass eingehen.
Mit dem Länderbericht von Rechtsanwältin Fayna Pérez Cabrera aus Lanzarote richten wir den Blick nach Spanien. Im Mittelpunkt stehen die dortigen rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen der Testamentsvollstreckung sowie deren Bedeutung für grenzüberschreitende Nachlassfälle.
Die weiterhin intensiv diskutierte Frage nach der angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers behandelt Dr. Ephraim Kaup. Er stellt das Hybridmodell als vermittelnden Lösungsansatz vor und setzt damit einen wichtigen Impuls für die aktuelle Vergütungsdiskussion.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Kommunikation in der Testamentsvollstreckung. Sie ist juristische Pflicht, menschliche Herausforderung und steuerliche Notwendigkeit zugleich. In einem interdisziplinären Vortrag beleuchten
– Rechtsanwalt Dr. Julian Klinger, München,
– Prof. Dr. Susanne Reimann, Hochschule Karlsruhe, und
– Steuerberaterin Prof. Dr. Ruth-Caroline Zimmermann, Duale Hochschule Baden-Württemberg,
die rechtlichen, kommunikativen und steuerlichen Aspekte dieses für die erfolgreiche Amtsführung entscheidenden Themenfeldes.
Der Deutsche Testamentsvollstreckertag lebt jedoch nicht allein von seinen Vorträgen. Ebenso wichtig ist der persönliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Referierenden und weiteren Fachleuten aus der Nachlasspraxis. Präsenzteilnehmende können sich während der Pausen und in der „Diskussion offener Teilnehmerfragen“ unmittelbar einbringen. Online-Teilnehmende haben die Möglichkeit, ihre Fragen und Diskussionsbeiträge über die Veranstaltungsplattform GTW einzureichen.
