1. AGT-Ehrenmitglied
Auf der AGT-Mitgliederversammlung in 2019 wurde erstmalig von der Regelung des § 3 Ziff. 4 der Satzung Gebrauch gemacht und einstimmig beschlossen, ein Ehrenmitglied zu berufen.
Die Ehrung des ehemaligen AGT-Vorstandsmitgliedes, Herrn StB Konrad Löcherbach, fand sodann auf dem 13. Deutschen Testamentsvollstreckertag am 12. November 2019 im Bonner Wissenschaftszentrum statt. Die Laudatio hielt RA Eberhard Rott, Vorstandsvorsitzender der AGT (rechts, im oberen Bild):
„[…] es ist ein Urgestein der AGT, Gründungsmitglied und bis vor kurzem Finanzvorstand und stellvertretender Vorsitzender der AGT.“
…“Sie haben diesen Weitblick und ihn stets für die AGT eingesetzt. Sie haben uns als Finanzvorstand durch die wirtschaftlich schwierigen Gründungsjahre der 90iger geführt, den wirtschaftlichen Background aufbauen lassen, der uns in den 00er Jahren die Zertifizierung ermöglicht und in den 10er Jahren den Ausbau der Veranstaltungstätigkeit. Und Sie haben Ihren Nachfolgern ein grundsolides Fundament übergeben, auf dem sich die AGT weiterentwickeln kann.
Und Sie haben uns versprochen, uns auch außerhalb einer offiziellen Funktion mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, gleichsam schützend Ihre Hand über die AGT zu halten.“
Hier geht es zur vollständigen Laudatio