Zertifizierung zum Nachlassassistenten (AGT)
Verantwortungsvoll entlasten – professionell unterstützen.
Qualifizierte Mitarbeiter tragen wesentlich zum Erfolg einer Testamentsvollstreckung bei.
Neu ab dem dritten Quartal 2025 bieten wir die Zertifizierung zum „Nachlassassistenten (AGT)“ an.
Denn: Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung braucht nicht nur das Know-how des Testamentsvollstreckers – sie lebt auch von einem starken Team im Hintergrund.
1. Zielsetzung: Qualifizierte Unterstützung für Testamentsvollstrecker
Eine praxisnahe Ausbildung befähigt Mitarbeitende dazu, Testamentsvollstrecker effektiv, zuverlässig und kompetent zu unterstützen. Der gezielte Mitarbeitereinsatz bringt eine:
- spürbare Entlastung des Testamentsvollstreckers,
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gesteigerte Effizienz im Arbeitsalltag,
-
signifikante Kostenersparnis sowie
- Motivation und Wertsteigerung für die Mitarbeiter.
2. Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT
- Erforderlich sind theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten. Details hierzu sowie zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens werden zeitnah mit den Richtlinien zum Zertifizierten Nachlassassistenten (AGT) auf dieser Seite bekanntgemacht.
- Die AGT erkennt die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ des Lehrgangsanbieters Nachlasscampus.de als Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse in der Nachlasssachbearbeitung – im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens – an. Damit erfüllt der Lehrgang eine wesentliche Voraussetzung für eine nachfolgende Zertifizierung durch AGT.
Alle Infos auf einen Blick
👉 Details zum Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ sowie zum Lehrgangsanbieter finden Sie unter: www.nachlasscampus.de
Wichtig: Anmeldungen am Lehrgang erfolgen ausschließlich über Nachlasscampus.de und sind seit 15. Mai 2025 möglich!
👉 Details zur Zertifizierung durch die AGT sowie zur Titelführung „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ folgen hier zeitnah.
Wichtig: Die Antragstellung zur Zertifizierung erfolgt ausschließlich über die AGT und ist ab 01. Juli 2025 möglich! (Infos folgen)