Zertifizierung zum Nachlassassistenten (AGT)

Verantwortungsvoll entlasten – professionell unterstützen.
Qualifizierte Mitarbeiter tragen wesentlich zum Erfolg einer Testamentsvollstreckung bei.

Neu ab dem dritten Quartal 2025 bieten wir die Zertifizierung zum „Nachlassassistenten (AGT)“ an.

Denn: Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung braucht nicht nur das Know-how des Testamentsvollstreckers – sie lebt auch von einem starken Team im Hintergrund.

1. Zielsetzung: Qualifizierte Unterstützung für Testamentsvollstrecker

Eine praxisnahe Ausbildung befähigt Mitarbeitende dazu, Testamentsvollstrecker effektiv, zuverlässig und kompetent zu unterstützen. Der gezielte Mitarbeitereinsatz bringt eine:

  • spürbare Entlastung des Testamentsvollstreckers,
  • gesteigerte Effizienz im Arbeitsalltag,

  • signifikante Kostenersparnis sowie

  • Motivation und Wertsteigerung für die Mitarbeiter.

2. Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT

  • Erforderlich sind theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten. Details hierzu sowie zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens werden zeitnah mit den Richtlinien zum Zertifizierten Nachlassassistenten (AGT) auf dieser Seite bekanntgemacht.
  • Die AGT erkennt die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ des Lehrgangsanbieters Nachlasscampus.de als Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse in der Nachlasssachbearbeitung – im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens – an. Damit erfüllt der Lehrgang eine wesentliche Voraussetzung für eine nachfolgende Zertifizierung durch AGT.

Alle Infos auf einen Blick

👉 Details zum Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ sowie zum Lehrgangsanbieter finden Sie unter: www.nachlasscampus.de
Wichtig: Anmeldungen am Lehrgang erfolgen ausschließlich über Nachlasscampus.de und sind seit 15. Mai 2025 möglich!

👉 Details zur Zertifizierung durch die AGT sowie zur Titelführung „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“  folgen hier zeitnah.
Wichtig: Die Antragstellung zur Zertifizierung erfolgt ausschließlich über die AGT und ist ab 01. Juli 2025 möglich! (Infos folgen)