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Erklärvideo „Testamentsvollstreckung“
„Erben statt Streiten“! Wie der Testamentsvollstrecker hilft. Und darum ist Testamentsvollstreckung sinnvoll.
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Nächste Veranstaltung
ONLINE – AGT-Spezialtagung am 29.1.21 zum Thema „Marketing und Akquise“. Wie kommt der Testamentsvollstrecker zur Testamentsvollstreckung?
ONLINE - AGT-Spezialtagung am 29.1.21 zum Thema "Marketing und...
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Pflichten des Testamentsvollstreckers
Erstellung des Nachlassverzeichnisses: Pflicht, Umfang und Richtigkeit sowie Fragen zur Vergütung und zur Haftung des Testamentsvollstreckers.
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Testamentsvollstreckung und Kunst
Testamentsvollstreckung und Kunst Attraktives Steuermodell für das Vererben von Kunstwerken und Sammlungen Beitrag von RA Alexander Knauss, Vorstandsmitglied der AGT.…
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Ohne Behindertentestament ist das Erbe oft verloren!
Die AGT e.V. befasste sich im Rahmen der diesjährigen 3. AGT-Spezialtagung mit dem Thema „Behindertentestament“ und konnte ausgewiesene Experten auf diesem Spezialgebiet gewinnen. Hier geht es zum Tagungsbericht.
Die AGT e.V. befasste sich im Rahmen der diesjährigen...
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Testamentsvollstreckung – Digitaler Nachlass und Datenschutz
Kurzbeitrag von RA Eberhard Rott, Vorstandsvorsitzender der AGT.
BMJV legt umfassende Studie zum digitalen Nachlass vor.
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BMJV legt...
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Testamentsvollstreckung und Auslandsbezug
Die Testamentsvollstreckung spielt sich zunehmend auch im Ausland ab. Dies kann sowohl den Nachlass als auch den Erblasser betreffen. Ein Beitrag von RA Norbert Schönleber, AGT-Vorstand.
Die Testamentsvollstreckung spielt sich zunehmend auch im Ausland ab....
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Die Testamentsvollstrecker.
Alle wichtigen Themen auf einen Blick.
Qualität. Verantwortung. Vertrauen.
Das AGT-Zertifikat.
Fundierte Ausbildung
Durch mind. 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder certified estate planner (cep) sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvolltreckung.
(gem. §3 der AGT-RiLi )
Regelmäßige Fortbildung
Durch regelmäßigen Nachweis von mind. 15h Fortbildung/je 3 Jahre auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung im Rahmen einer Rezertifizierung durch die AGT. Sie dient der Erhaltung der Sachkunde, insb. vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen.
(gem. §5 de AGT-RiLi)
Hinreichende Qualifikation
Durch Nachweis theoretischer Kenntnisse in den Bereichen ‚Allgemeines Erbrecht‘ und ‚Testamentsvollstreckung‘ im Rahmen einer erfolgreichen Teilnahme an Zertifizierungslehrgängen bei von der AGT geprüften renommierten Fortbildungsinstituten.
(gem. §2 der AGT-RiLi)
Versicherungsschutz
Durch Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Abdeckung des Risikos von Pflichtverletzungen aus Testamentsvollstreckungen. Sie umfasst für den Bereich der Testamentsvollstreckung eine Mindestdeckungssumme pro Schadenfall.
(gem. §4 der AGT-RiLi)
Welchen Nutzen hat die Zertifizierung durch die AGT?
Durch Urteile des Bundesgerichtshofs aus 2004 und deren konsequente Umsetzung in 2008 (RechtsdienstleistungsG) handelt es sich bei dem Begriff „Testamentsvollstrecker“ um eine nicht mehr geschützte Berufsbezeichnung.
Mithin ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen nicht mehr an besondere Qualifikationsvoraussetzungen in der Person des Testamentsvollstreckers geknüpft. Auch eine Versicherung gegen Schäden, die der Testamentsvollstrecker an dem von ihm verwalteten Vermögen anrichten könnte, wird nicht für erforderlich gehalten. Sind im Rahmen der Testamentsvollstreckung Sachfragen zu klären, muss der unwissende Testamentsvollstrecker Rat Dritter einholen. Mit den hierfür anfallenden Kosten wird der Nachlass – grundsätzlich zusätzlich zum Testamentsvollstreckerhonorar– belastet.
Die AGT e.V. trägt dieser Entwicklung durch die am 10.03.2006 verfassten und veröffentlichten Richtlinien zur Zertifizierungen von Testamentsvollstreckern Rechnung. Von der AGT zertifizierte Testamentsvollstrecker haben sich dem entsprechenden Prüfungsverfahren unterworfen und erfüllen damit die Qualifizierungsanforderungen der AGT.
Denn der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers.