9. AGT-Spezialtagung

Wann: 27.03.2026
Wo: Melía Düsseldorf (→)
Thema: „Testamentsvollstreckung im Wandel: Tradition und Moderne“
Im Mittelpunkt steht der Wandel von der individuellen Vertrauensperson zur institutionellen Testamentsvollstreckung. Banken, spezialisierte Testamentsvollstreckungsgesellschaften und weitere institutionelle Anbieter prägen zunehmend die Praxis. Damit verändert sich auch die Sichtweise auf den „klassischen“ Einzeltestamentsvollstrecker, der sich neuen Herausforderungen ausgesetzt sieht.
Das Tagungsprogramm:
- Vom persönlichen Testamentsvollstrecker zur Testamentsvollstreckungsgesellschaft
Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg - Zukunftsorientierte Testamentsvollstreckung aus Bankensicht
Diplom-Jurist Knut Pohl LL.M., CEP, Hamburger Sparkasse - Ohne Team geht es nicht – Mitarbeitende in der Testamentsvollstreckung
Hannah Meier, Bachelor of Arts – Steuern und Prüfungswesen und Marco Müller, Bachelor of Arts, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Nachlasscampus.de, Jockgrim - Praxisbericht I: Erfolgsmodell „grüne Kanzlei“
StB Thomas Terhaag, Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung, Terhaag & Schriefers, Düsseldorf, Vorstand der AGT - Praxisbericht II: TuN Testamentsvollstreckungsgesellschaft
RAin Dr. Andrea Tiedemann, FAin ErbR, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg - Praxisbericht III: „Zukunft erkannt – Chance verpasst“: gescheiterter Versuch, eine TV-GmbH zu gründen
RAin Dr. Anke Warlich LL.M. Eur., Fachanwältin für Steuerrecht, FORIS AG, Bonn - Brauchen wir Best-Practice-Regelungen für Testamentsvollstrecker?
RA Christian Weiß, FA InsR, Zert. Testamentsvollstrecker (AGT), LINTILIA Law Köln - Podiumsdiskussion: Quo vadis Testamentsvollstreckung? Neue Strukturen, neue Rollen, neue Anforderungen
Diese Vortragsinhalte erwarten Sie:
- Vom persönlichen Testamentsvollstrecker zur Testamentsvollstreckungsgesellschaft – Rechtlicher Rahmen, Rollenbild, Risiken, aufgezeigt durch Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D.
Das erste Thema gilt der möglichen Entwicklung von der „besonders vertrauenswürdigen Einzelperson“ hin zur institutionellen Testamentsvollstreckung. Es werden dabei die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen von Testamentsvollstreckungsgesellschaften dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt auf den persönlichkeitsgebundenen Elementen der Testamentsvollstreckung und der Frage, welche Aufgaben von einer Gesellschaft wahrgenommen werden können und was zwingend beim Testamentsvollstrecker selbst verbleibt. Abschließend werden typische Risiken und vergütungsrechtliche Besonderheiten beim Einsatz von Gesellschaften als Testamentsvollstrecker behandelt. - Zukunftsorientierte Testamentsvollstreckung aus Bankensicht – Wie die HASPA Hamburg Testamentsvollstreckung versteht und organisiert, erklärt durch Dipl. Jurist Knut Pohl
Der zweite Beitrag beleuchtet, warum und wie eine Bank beziehungsweise Sparkasse überhaupt Testamentsvollstreckung anbietet. Dargestellt wird, wie Testamentsvollstreckung in die bestehende Struktur von Vermögensverwaltung, Nachfolgeplanung und Beratung integriert wird und welche Rolle Digitalisierung und standardisierte Prozesse dabei spielen, aber auch, wie sich Kooperationsmodelle und ein Zusammenarbeiten mit externen Testamentsvollstreckern, Rechtsanwälten und Steuerberatern gestalten lassen. - Ohne Team geht es nicht – Mitarbeitende in der Testamentsvollstreckung. Ausbildung, Funktionen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden in der Testamentsvollstreckung, präsentiert durch Hannah Meier und Marco Müller, nachlasscampus.de
Typische Rollen in Testamentsvollstreckungsgesellschaften reichen vom verantwortlichen Testamentsvollstrecker über juristische und steuerliche Expertinnen und Experten bis hin zu Sachbearbeitung und Assistenz. Der dritte Beitrag zeigt, welche Aufgaben Mitarbeitende übernehmen können und welche Entscheidungen beim Testamentsvollstrecker verbleiben müssen. Im Mittelpunkt stehen Ausbildung, Einarbeitung und laufende Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie praktische Sicherungsmechanismen wie Checklisten, Vier-Augen-Prinzip und strukturierte Dokumentation. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird deutlich, wie eine gute Teamaufstellung zur Qualität der Testamentsvollstreckung beiträgt. - Praxisbericht I: Erfolgsmodell „grüne Kanzlei“ – Wie ich Testamentsvollstreckung parallel zur Steuerberatungspraxis aufgebaut habe, berichtet von StB Thomas Terhaag, AGT-Vorstand
Der erste Praxisbericht stellt die Entstehung, Struktur und Zielsetzung einer erfolgreichen Testamentsvollstreckungsgesellschaft vor. Im Fokus stehen Überlegungen zur Positionierung am Markt, zur Mandatsakquise (etwa über Kooperationen mit Beraterinnen und Beratern, Netzwerke, Empfehlungskreise) sowie zur internen Organisation und Qualitätssicherung. Der Referent berichtet, welche Strukturen sich bewährt haben, wo es Anpassungsbedarf gab und welche Lehren sich für künftige Projekte ziehen lassen. - Praxisbericht II: TuN Testamentsvollstreckungsgesellschaft. Wie wir es vorbereitet haben – wie wir es umgesetzt haben, aufgezeigt durch RAin Dr. Andrea Tiedemann
Der zweite Praxisbericht schildert den Weg von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Umsetzung einer eigenständigen Testamentsvollstreckungsgesellschaft. Behandelt werden die Ausgangsüberlegungen und die Entscheidung für das Gesellschaftsmodell, die Erstellung eines tragfähigen Konzepts (Businessplan, Zielgruppen, Positionierung) sowie die konkrete Umsetzung in der Praxis: Organisation, Prozesse, Personalstruktur und Schnittstellen zu anderen Einheiten. Abschließend berichtet die Referentin über erste Erfahrungen aus der Aufbauphase und darüber, welche Punkte sich als besonders kritisch bzw. besonders hilfreich erwiesen haben. - Praxisbericht III: „Zukunft erkannt – Chance verpasst“: gescheiterter Versuch, eine TV-GmbH zu gründen. Ein Erfahrungsbericht von RAin Dr. Anke Warlich
Ausgangspunkt des dritten Praxisberichts ist ein Unternehmen (FORIS AG), das mit rechtsnahen Dienstleistungen zukunftsorientierte Produkte bereits erfolgreich im Markt etabliert hat und sich u.a. mit der Gründung einer eigenen Testamentsvollstreckungsgesellschaft befasst hat. Die Referentin berichtet aus der Innenperspektive über die Überlegungen, die Konzeption und die interne Diskussion. Im Mittelpunkt stehen Gedanken hinsichtlich Akquisepotential und Rentabilität, die Anforderungen an Geschäftszahlen, Szenarien und Business-Cases und die Gründe, aus denen das Projekt letztlich nicht umgesetzt wurde. Abschließend werden die „lessons learned“ herausgearbeitet, die für andere Gründungsprojekte im Bereich der Testamentsvollstreckungsgesellschaften nutzbar sind. - Brauchen wir Best-Practice-Regelungen für Testamentsvollstrecker? Zwischen Selbstregulierung, Rechtsprechung, Verbandsleitlinien und Marktstandard. Dieser Fragestellung widmet sich RA Christian Weiß
Der Beitrag geht u.a. der Frage nach, ob die bisher vor allem auf natürliche Personen zugeschnittenen Zertifizierungs- und Fortbildungsregelungen ausreichen oder ob es ergänzender Best-Practice-Regelungen bedarf. Diskutiert werden mögliche Inhalte eines solchen Rahmens, etwa zur Organisation, Transparenz, Dokumentation, Vergütungsstruktur und zum Umgang mit Interessenkonflikten. Zudem wird erörtert, welche Rolle die AGT hierbei übernehmen könnte – von Empfehlungen und Mustern bis hin zu einem möglichen „Verhaltenskodex“ für Testamentsvollstrecker/-gesellschaften. - Podiumsdiskussion: Quo vadis Testamentsvollstreckung? Neue Strukturen, neue Rollen, neue Anforderungen
In der abschließenden Podiumsdiskussion diskutieren Referentinnen und Referenten der Tagung sowie Vertreterinnen und Vertreter der AGT die unterschiedlichen Modelle der Testamentsvollstreckung: Einzelperson, spezialisierte Boutique, Bank, Testamentsvollstreckungsgesellschaft. Themen sind unter anderem die künftige Entwicklung des Marktes, der Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen oder weiterer Rechtsprechung. Zudem wird erörtert, welche Rolle die AGT hierbei übernehmen könnte – von Empfehlungen und Mustern bis hin zu einem möglichen „Verhaltenskodex“ für Testamentsvollstrecker. Aber auch ganz persönliche Fragen wird der Testamentsvollstrecker der Zukunft sich stellen müssen: Was sind meine persönlichen Werte, wie „modern“ will ich werden, welche Testamentsvollstreckung passt zu mir u.v.m.
Erhalten Sie wertvolle Informationen aus erster Hand, diskutieren Sie mit und knüpfen dabei interessante Kontakte.
Ob vor Ort in Düsseldorf oder Online – melden Sie sich jetzt an! Angemeldete Teilnehmer können Fragen vorab per E-Mail an die AGT senden, die in der Diskussionsrunde behandelt werden.
Teilnehmerbeiträge (vorab): € 325 für AGT-Mitglieder, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) / € 425 Sonstige Teilnehmer
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (5,5 h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Akkreditierung für Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung beim DStV e.V. wird beantragt. Info folgt hier.
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.
