– 01. Januar 2008 –

Aufgrund Kündigung seitens der deutschen Vertragsseite ist das Deutsch-Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern mit Wirkung vom heutigen Tage an außer Kraft getreten. Die Kündigung war eine Reaktion Deutschlands auf die österreichische Erbschaftsteuerreform. Zuvor hatte Österreich – im Unterschied zu Deutschland – die Konsequenzen aus der erkannten Verfassungswidrigkeit seiner Erbschaftbesteuerung dadurch gezogen, dass die österreichische Erbschaftsteuer mit Ablauf des 31.07.2008 abgeschafft wurde. Wegen der sich durch die unterschiedlichen Zeitpunkte ergebenden Regelungslücke beabsichtigt Deutschland, im Verhandlungswege die Anwendung des bisherigen Rechts für den Übergangszeitraum zu erreichen.