– 01. August 2008 –

Was in Deutschland unmöglich erscheint, ist in Österreich gesellschaftlicher Konsens: Vermögen soll nicht mehrfach besteuert werden, beim Erwerb, beim ersten Erbgang an den überlebenden Ehegatten und anschließend noch beim nächsten Erbgang an die Kinder. Der komplizierte Kontroll- und Überwachungsmechanismus fällt weg, spart öffentliche Gelder und Frustrationen bei den Staatsbürgern. Ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Maxime „simplify your life“.

Was für die österreichischen Staatsbürger gut ist, kann für Erbfälle mit Beteiligten aus Deutschland jedoch auch negative Folgen haben. Denn die Bundesrepublik hat umgehend reagiert: Zum Zeitpunkt des Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich wurde das bisher bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt (die AGT berichtete). Damit unterliegt in Zukunft in bestimmten Fällen in Österreich vorhandenes Vermögen in vollem Umfang der Erbschaftsteuer in Deutschland. Für den deutschen Steuerbürger wird es also wieder einmal mehr nicht einfacher, sondern komplizierter.