– 01. Januar 2011 –

Der Jahreswechsel beschwert allen Steuerberatern, die sich mit qualitätsorientierter Testamentsvollstreckung beschäftigen, überaus Erfreuliches. Ihr neues Berufsrecht wurde nicht nur gestrafft, sondern auch wesentlich modernisiert und den sich geänderten Gegebenheiten eines modernen Beratungsmarktes angepasst. Das Bild des Steuerberaters in der Öffentlichkeit ist schon lange nicht mehr das eines reinen Erklärungsberaters. Der Steuerberater hat sich zum umfassenden Ansprechpartner in nahezu allen Lebensbereichen seines Mandanten entwickelt, die im weitesten Sinne wirtschaftlichen Hintergrund haben. Die Testamentsvollstreckung als die moderne Form der Vermögensnachfolgegestaltung gehört unzweifelhaft hierzu. Nicht ohne Grund ermöglicht daher die neue Berufsordnung dem Steuerberater die Übernahme auch anspruchsvoller Testamentsvollstreckungen mit unternehmensbezogenen Aufgabenfeldern.

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