12. Deutscher Testamentsvollstreckertag am 20.11.2018

Programm_Anmeldung_2018

Auch in 2018 bot die Veranstaltung ein Programm mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus dem Fachgebiet der Testamentsvollstreckung und dem Erbrecht mit viel Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch.

Nach der Begrüßung erfolgte traditionell die Verleihung des ‘AGT-Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung’ sowie nach dem Mittagessen der Bericht über die Ergebnisse der AGT-Veranstaltungen in 2018.

Aus aktuellem Anlass -mit der Entscheidung des BGH vom 12.07.2018 (III ZR 183/17) zum digitalen Nachlasswurde das Programm am Nachmittag um einen Kurzvortrag erweitert. Dafür konnten kurzfristig Herr Rechtsanwalt Matthias Pruns, dessen Stimme beim BGH Gehör fand, genauso wie Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Herzog gewonnen werden.

Ungeachtet der Ankündigungen im Koalitionsvertrag vom 12.03.2018, die Vereinbarkeit des digitalen Eigentums rechtssicher gesetzlich regeln zu wollen, sieht die Bundesregierung aktuell (BT-Ds 19/4207 vom 10.09.2018) die Rechtslage zum digitalen Nachlass als ausreichend geklärt an. Eine Stellungnahme dazu erfolgte durch die Referenten Knauss und Dr. Oertel.

Themen

  • Themenblock I. :
    “Aktuelle Fragen der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung”
    Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Vortrag fiel kfr. aus
  • Ersatzvortrag:
    „Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung“
    RA Eberhard Rott, FA Erbrecht, FA Steuerrecht, Vorsitzender AGT, Bonn
    und Norbert Schönleber, FA Miet- / WEG-Recht, Vorstände AGT
  • Themenblock II. :
    “Steuerrecht: Die steuerstrafrechtliche Haftung des Testamentsvollstreckers”
    RA Thomas Wenzler, FA für Steuerrecht, Köln
  • Themenblock III. :
    “Länderbericht: Die Testamentsvollstreckung im System der Nachfolgeregelung in den USA ”
    RA Jan-Hendrik Frank, FA für Erbrecht, Frank & Partner Rechtsanwälte, Berlin
  • Themenblock IV. :
    “Bitcoin & Co. – Kryptowährungen in der Praxis des Testamentsvollstreckers”
    RA Alexander Knauss, FA für Erbrecht, FA für Bank- und Kapitalmarktrecht und  Mitglied des Vorstandes der AGT
    sowie RA Dr. Gordian Oertel, FA für Erbrecht, Meyer Köring, Bonn

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (5,25 Std.) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) und für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) sowie ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 18-085 registriert und wird mit 4,0 CPD-Credits bewertet. Die Ausstellung einer Fortbildungsbescheinigung erfolgt nach Eintragung in zwei ausliegenden Anwesenheitslisten.

Teilnehmerbeiträge

AGT-Mitglieder
345,– Euro

[Zertifizierte] Testamentsvollstrecker (AGT)
345,– Euro

Mitglieder der DVEV
345,– Euro

Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
345,– Euro

Nichtmitglieder
445,– Euro

Studenten/Referendare bis 30. Lj. (begrenzte Zahl)
40,– Euro.

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.

Allen Teilnehmern der Veranstaltung stehen im Anschluss an die Tagung die Präsentationsunterlagen als Download zur Verfügung: Die Geschäftsstelle (info@agt-ev.de) vergibt sodann ein Passwort, das hier einzutragen ist.

Hier geht es zur Bildergalerie