Der Vorstand der AGT e.V.
der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung Vermögenssorge e.V. (kurz: AGT) arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus sieben erfahrenen Erbrechtspraktikern mit zumeist über 20jähriger Berufserfahrung, die als Rechtsanwälte, Fachanwälte oder Wirtschaftsprüfer/Steuerberater tätig sind. Mehrere von Ihnen wurden von der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 51/09) zu den 25 besten Erbrechtsanwälten in Deutschland gewählt. Weiterhin zeichnen sie sich durch vielfache Veröffentlichungs- und Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge aus.
Die Mitglieder des Vorstandes sind:
im geschäftsführenden Vorstand (§ 8 Abs. 2 der Satzung der AGT e.V.):
- Rechtsanwalt Eberhard Rott (Vorsitzender)
- WP/STB Dipl-Vw. Konrad Löcherbach (stv. Vorsitzender)
- Rechtsanwalt Norbert Schönleber (stv. Vorsitzender)
im erweiterten Vorstand (§ 8 Abs. 2 der Satzung der AGT e.V.):
- Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (Vorsitzender AK-S)
- Rechtsanwalt Alexander Knauss
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M.