In der Testamentsvollstreckerliste sind alle Testamentsvollstrecker aufgeführt, die durch Weiterbildung und Fortbildung die Zertifizierung durch die AGT absolviert haben.

Zertifizierung von Testamentsvollstreckern

Was ist ein Zertifikat?

Mit Zertifikat werden herkömmlicherweise die Ausbildungsabschlüsse von privaten Institutionen bezeichnet, deren Lehrinhalte nicht staatlich reglementiert sind und bei deren Erwerb auch keine amtliche Stelle mitwirkt (LG Frankfurt, 12. KfH, Urt. v. 20.09.2006, 3/12 O 20/06, 3-12 O 20/06, WRP 2007, 109-111). Dadurch unterscheidet es sich beispielsweise von einem Diplom (OLG Köln,Urt. v. 17.07.2002, 6 U 54/02, GRUR-RR 2003, 160). Zertifizierungen finden sich typischerweise in Bereichen, in denen eine staatliche Regulierung als (noch) nicht notwendig, jedoch von den beteiligten Kreisen als qualitätsfördernd angesehen wird. Zertifizierte Finanzplaner, Stiftungsmanager und Sachverständige sind nur einige weitere Beispiele.

Wer ist die AGT?

Die AGT ist eine private Institution in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Sie wurde im Frühjahr 1997 als ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen gegründet, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie versteht sich als interdisziplinäre Vereinigung von Vertretern der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie von Privatpersonen mit besonderen Erfahrungen und Interessen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung in Deutschland.

Warum zertifiziert die AGT Testamentsvollstrecker?

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vom 11.11.2004 (I ZR 213/01 sowie I ZR 182/02) stellen klar, dass die Übernahme von Testamentsvollstreckungen nach geltendem Recht nicht an besondere Qualifikationsvoraussetzungen in der Person des Testamentsvollstreckers geknüpft ist. Auch eine Versicherung gegen Schäden, die der Testamentsvollstrecker an dem von ihm verwalteten Vermögen anrichtet, wird nicht für erforderlich gehalten. Sind im Rahmen der Testamentsvollstreckung Rechtsfragen zu klären, muss der Testamentsvollstrecker Rechtsrat einholen. Mit den hierfür anfallenden Kosten wird der Nachlass - grundsätzlich zusätzlich zum Testamentsvollstreckerhonorar - belastet.

Mit dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz hat der Gesetzgeber die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung ausdrücklich aus dem Anwaltsvorbehalt ausgenommen, die Testamentsvollstreckung durch jedermann explizit ermöglicht und es damit dem freien Wettbewerb überlassen, ungeeignete Testamentsvollstrecker auszusondern.

Der Markt kann aber keine Moral und Werte erschaffen, wie Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt es in seiner Rede zum 90. Geburtstag von Bertolt Beitz, der als einer der bemerkenswertesten deutschen Testamentsvollstrecker gilt, formuliert hat (Die Zeit 14/2003). Damit der Testierende nicht schutzlos unkontrollierbaren Selbstanpreisungen der verschiedensten Anbieter von Testamentsvollstreckerungen ausgeliefert ist, hat die AGT am 10.03.2006 Richtlinien zur Zertifizierung von Testamentsvollstreckern veröffentlicht.

Warum führt die AGT die Testamentsvollstreckerlehrgänge nicht selbst durch?

Die AGT ist der Meinung, dass die Vergabe des Zertifikates und die Durchführung der Lehrgangveranstaltungen voneinander unabhängig sein sollten, um hinreichende Neutralität gewährleisten zu können.

Ist die Zertifizierung des Testamentsvollstreckers an eine Mitgliedschaft in der AGT gebunden?

Nein, auch eine solche Interessenverquickung schließt das Selbstverständnis der AGT aus.

Was prüft die AGT, bevor das Testamentsvollstreckerzertifikat vergeben wird?

Die AGT prüft zunächst die Lehrgangsinhalte des Fortbildungsinstitutes, das einen zur Zertifizierung führenden Ausbildungsgang anbieten will, insbesondere auf Kursinhalt, Qualifikation der Referenten und Einhaltung der Prüfungsbedingungen bei den Klausurarbeiten. Im Rahmen der Antragstellung prüft die AGT sodann jeden einzelnen Antrag individuell daraufhin, ob er die Voraussetzungen der Zertifizierungsrichtlinien des Antragstellers im Einzelfall erfüllt sind, zu denen neben dem Ausbildungsnachweis auch hinreichende Erfahrungen in einem der Testamentsvollstreckung zumindest nahestehenden Beruf sowie die Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört. Anschließend überprüft die AGT die ständige Fortbildung der von ihr zertifizierten Testamentsvollstrecker.

Welche Personen werden in die Testamentsvollstreckerliste aufgenommen?

In der Testamentsvollstreckerliste werden die von der AGT zertifizierten Testamentsvollstrecker aufgeführt, und zwar unabhängig davon, welchen Beruf sie im übrigen ausüben. Die Liste ermöglicht eine individuelle Suche im Internet. Darüber hinaus bietet die AGT die Möglichkeit, auf Anfrage zertifizierte Testamentsvollstrecker(innen) nachzuweisen. Dieses Verfahren bietet sich immer dann besonders an, wenn im individuellen Einzelfall ein Testamentsvollstrecker mit besonderen zusätzlichen Erfahrungen gesucht wird. Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgt kostenfrei.

Für weitere Fragen stehen wir Ihne unter der E-Mail-Adresse info@agt-ev.de zur Verfügung.

Anlagen: