– 27. Juni 2008 –
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wozu auch das für Testamentsvollstrecker wichtige Verfahren vor den Nachlassgerichten gehört, sollen neu geregelt werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde dem Bundesrat zugeleitet.