– 20. Oktober 2008 –
Ganz im Zeichen der Erbschaftsteuerreform stand der Nachmittag des ersten Tages des 31. Deutschen Steuerberatertages, der im World Conference Center in Bonn stattfand. Zunächst referierte Viskorf, der Vizepräsident des BFH, über den aktuellen Stand des Reformvorhabens. Mit deutlichen Worten brachte er die bittere Enttäuschung der Steuerrechtpraxis über die Umsetzung des Reformvorhabens zum Ausdruck. Der Gesetzgeber habe keine Kraft zu einer totalen Revision der Erbschaftsbesteuerung gehabt und die neue Regelung drohe in einem Nebel der Kompromisse unterzugehen. Als abenteuerlich und verantwortungslos für einen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesenen Bürger in einem demokratischen Gemeinwesen bezeichnete er die aktuell bekannt gewordene These, der Gesetzgeber könne sich mit der Reform auch noch über den 31.12.2008 hinaus Zeit lassen. Viskorf sieht sich hier im Einklang mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und erwartet daher das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 und zwar aus faktischen Gründen im wesentlichen mit dem Inhalt des zuletzt diskutierten Entwurfes. Anschließend gab Geck einen Ausblick auf die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuer und allen Gestaltungsberatern den kollegialen Tipp, über die Weihnachtsfeiertage vorsorglich eine Urlaubssperre anzuordnen.