– 05. März 2010 –
Die AGT versteht sich als unabhängige berufsständische Interessenvertretung aller an einer qualitätsorientierten Testamentsvollstreckung orientierten Kreise. Die von ihr geführte Testamentsvollstreckerliste ermöglicht daher ab sofort auch die Aufnahme qualifizierter Testamentsvollstrecker, die Prüfungsverfahren anderer Organisationen durchlaufen haben, sofern sie den von der AGT gesetzten Standards entsprechen. Als erster Organisation konnte die AGT dies den Fachberatern Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) bestätigen.
Zu den Richtlinien des DStV gelangen Sie hier