– 04. Juni 2010 –
Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines elektronisch geführten zentralen Testamentsregisters eingebracht. Geführt werden soll es – wie das Register für die Vorsorgevollmachten – bei der Bundesnotarkammer.
Vgl. BR-Drs. 247/10 vom 22.04.2010