– 02. März 2011 –
In seiner Sitzung vom 24.02.2011 hat der Deutsche Bundestag die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder beschlossen. Das Gesetzesvorhaben geht zurück auf die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009. Es soll daher rückwirkend zum 29.05.2009 in Kraft treten. Zuvor muss jedoch das Gesetz jedoch noch den Bundesrat passieren.