– 02. Dezember 2011 –

Das ganztägige Symposium „Der Anwalt als Spezialist – Fachanwaltschaften, Spezialisierungshinweise, Zertifizierungen“ des Institutes für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln unter der Leitung von Professor Dr. Prütting und Professor Dr. Henssler führte Vertreter der verschiedensten anwaltlichen Sparten zum Meinungsaustausch zusammen. In den Fachreferaten und Diskussionen wurden unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert, die es der Anwaltschaft ermöglichen sollen, im heftig umkämpften Markt für Rechtsdienstleistungen und rechtdienstleistungsnahe Angebote ihre Kompetenz nach außen darstellen zu können. Für die AGT vertrat deren Vorstand Rechtsanwalt Eberhard Rott, selbst Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht, die Position, dass eine klare Trennung der mit der Anwaltstätigkeit vereinbaren Aufgaben (z.B. Testamentsvollstreckung) von solchen Tätigkeiten vorgenommen werden müsse, die aufgrund des Gemeinwohlinteresses den Rechtsanwälten vorbehalten sind. Für den ersten Aufgabenbereich votierte er für eine Zertifizierung durch private Organisationen, für den zweiten Bereich für eine Beibehaltung der Kompetenzen der Anwaltskammern. Die Fachbeiträge werden in der Februar-Ausgabe des Anwaltsblatt veröffentlicht werden.