20. Deutscher Testamentsvollstreckertag 2026

Wann: 06. November 2026
Wo: Bonner Wissenschaftszentrum, Ahrstraße 45 (Anfahrt) oder online via Live-Übertragung

20 Jahre Deutscher Testamentsvollstreckertag

Zwei Jahrzehnte fachlicher Austausch, kontroverse Diskussionen, neue Impulse aus Rechtsprechung und Praxis und vor allem: ein starkes Netzwerk von Menschen, die Testamentsvollstreckung mit Professionalität, Verantwortung und Leidenschaft leben.

Was 2007 als Fachveranstaltung für eine vergleichsweise kleine Community begann, ist heute ein fester Termin im Kalender vieler Testamentsvollstrecker und Testamentsvollstreckerinnen.

So freuen wir uns auch in diesem Jahr wieder über 300 Teilnehmende – vor Ort oder vor dem Bildschirm.

Dieses Programm erwartet Sie 2026: Programm

  • „Aktuelles aus dem internationalen Erbrecht und Bedeutung für die Testamentsvollstreckung“
    Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht u. Rechtsvergleichung, LMU München
  • „Aktuelles aus der Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung und aus aktuellem Anlass“
    Prof. Dr. jur. Karlheinz Muscheler, Universität Bochum, seit 2022 emeritiert
  • Ergebnisse – Ausblicke – News
    > Ergebnisse der AGT-Workshops: StB Peter H. Meier, FB Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, AGT-Vorstand
    > Neues aus der Arbeit der AGT: RA Eberhard Rott, Vorsitzender der AGT
    > Stand Arbeitskreis „Moderne Testamentsvollstreckung“: RA Dr. Schiffer AGT-Vorstand und RA Christian Weiß, Partner LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
  • Länderbericht: Testamentsvollstreckung in Spanien (Arbeitstitel)
    RAin Fayna Pérez Cabrera, Lanzarote
  • „Die angemessene Vergütung des Testamentsvollstreckers. Das Hybridmodell als vermittelnder Lösungsansatz.“
    Dr. Ephraim Kaup, Rechtsreferendar, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), LL.B
  • „Kommunikation in der Testamentsvollstreckung – juristische Pflicht, menschliche Herausforderung, steuerliche Notwendigkeit“
    RA Dr. Julian Klinger, München und
    Prof. Dr. Susanne Reimann, Unternehmenskommunikation, Hochschule Karlsruhe (HKA) und
    StBin Prof Dr. Ruth-Caroline Zimmermann, Fachberaterin für internationales Steuerrecht, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe

Der Deutsche Testamentsvollstreckertag lebt jedoch nicht allein von seinen Vorträgen. Ebenso wichtig ist der persönliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Referierenden und weiteren Fachleuten aus der Nachlasspraxis. Präsenzteilnehmende können sich während der Pausen und in der „Diskussion offener Teilnehmerfragen“ unmittelbar einbringen. Online-Teilnehmende haben die Möglichkeit, ihre Fragen und Diskussionsbeiträge über die Veranstaltungsplattform einzureichen.

Wir würden Sie am 6. November 2026 sehr gerne persönlich in Bonn oder online begrüßen.

>> Melden Sie sich hier an: Programm und Anmeldung

Gratis dazu: der aktuelle Tagungsband „19. Deutscher Testamentsvollstreckertag 2025“

Teilnahmegebühr:
AGT-Mitglieder, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT): 325 Euro / 425 Euro Sonstige.
Die Leistung ist nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Teilnahmegebühr wird vor Beginn der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig. Die im Preis enthaltenen Tagungsunterlagen werden kurz vor der Tagung für alle Teilnehmenden auf der AGT-Webseite passwortgeschützt bereitgestellt.

Fortbildung:
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (5,5h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT). Sie ist in der Regel geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Eine Akkreditierung für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung/Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung wird beim DStV e.V. sowie beim FPSB Deutschland beantragt.

Online:
Die Online-Ausrichtung erfolgt in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg. Informationen zur Webinarplattform folgen hier in Kürze.

Storno:
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.