Fachberater

Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung

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Die AGT versteht sich als berufsständische Organisation für alle, die an einer qualifizierten Testamentsvollstreckung interessiert sind.

Daher weist unsere Testamentsvollstreckerliste nicht nur von der AGT selbst zertifizierte Testamentsvollstrecker aus. Auch Fachkräfte, die durch andere anerkannte Organisationen qualifiziert wurden, sind darin aufgeführt – vorausgesetzt, diese Organisationen unterstützen die von der AGT festgelegten Mindeststandards.

Dies sind nach dem gegenwärtigen Stand die vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV e.V.) in eigener Verantwortung ausgezeichneten Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V). (vormals Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung). Hier geht es zum „Kompaktseminar zum/zur Fachberater/-in für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.) 2025 mit Präsenz-Seminaren in Hannover, 11.09.2025-18.04.2026 – Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)“ sind von der Teilnahme an bestimmten Lehrgangseinheiten befreit.

Für die Aufnahme in die Testamentsvollstreckerliste der AGT füllen Sie bitte entweder den digitalen Antrag aus oder verwenden den analogen Fachberaterantrag und schicken diesen mitsamt den darin angefragten Belegen an info@agt-ev.de.

Die Aufnahme in die Testamentsvollstreckerliste der AGT hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Anschließend kann erneut eine (Wieder-)Aufnahme unter Verwendung des gleichen Fachberaterantrag beantragt werden. Dieser ist unaufgefordert und zeitnah zum Fristende hereinzureichen.

In Kooperation mit dem DStV e.V. und Fachseminare von Fürstenberg werden Lehrgänge im Rahmen der ‘Pflichtfortbildung für Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)’ zum Thema ‚Testamentsvollstreckung‘ angeboten. Mehr dazu hier.

Digitaler Antrag:

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