Zertifizierung zum Nachlassassistenten (AGT)

Verantwortungsvoll entlasten – professionell unterstützen.
Qualifizierte Mitarbeiter tragen wesentlich zum Erfolg einer Testamentsvollstreckung bei.

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1. Zielsetzung: Qualifizierte Unterstützung für Testamentsvollstrecker

Eine praxisnahe Ausbildung befähigt Mitarbeitende dazu, Testamentsvollstrecker effektiv, zuverlässig und kompetent zu unterstützen. Der gezielte Mitarbeitereinsatz bringt eine:

  • spürbare Entlastung des Testamentsvollstreckers,
  • gesteigerte Effizienz im Arbeitsalltag,

  • signifikante Kostenersparnis sowie

  • Motivation und Wertsteigerung für die Mitarbeiter.

2. Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT

  • Erforderlich sind theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten. Details hierzu finden Sie in den Richtlinien zum Zertifizierten Nachlassassistenten (AGT). Hier mehr erfahren
  • Die AGT erkennt die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ des Lehrgangsanbieters Nachlasscampus.de als Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse in der Nachlasssachbearbeitung – im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens – an. Damit erfüllt der Lehrgang eine wesentliche Voraussetzung für eine nachfolgende Zertifizierung durch die AGT.

Alle Infos auf einen Blick!

👉 Details zum Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ sowie zum Lehrgangsanbieter finden Sie unter: www.nachlasscampus.de
Wichtig: Anmeldungen am Lehrgang erfolgen ausschließlich über Nachlasscampus.de

👉 Details zur Zertifizierung durch die AGT mit Recht zur Titelführung „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“: s.u. sowie umfassend in den Richtlinien des AGT e.V., Bonn, für die Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“, in der Fassung vom 01.07.2025.
Wichtig: Die Antragstellung zur Zertifizierung erfolgt ausschließlich über die AGT und ist über das nachfolgende digitale Formular möglich – direkt zum Formular.

Eckdaten:
♦ Höhe der Zertifizierungsgebühr: € 250 (einmalig)
♦ Rezertifizierung alle 3 Jahre: Nachweiserbringung über Fortbildungen gem. den Hinweisen zur Pflichtfortbildung
♦ Höhe der Rezertifizierungsgebühr: € 150 (alle 3 Jahre)