Zertifizierung zum Nachlassassistenten (AGT)
Verantwortungsvoll entlasten – professionell unterstützen.
Qualifizierte Mitarbeiter tragen wesentlich zum Erfolg einer Testamentsvollstreckung bei.
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1. Zielsetzung: Qualifizierte Unterstützung für Testamentsvollstrecker
Eine praxisnahe Ausbildung befähigt Mitarbeitende dazu, Testamentsvollstrecker effektiv, zuverlässig und kompetent zu unterstützen. Der gezielte Mitarbeitereinsatz bringt eine:
- spürbare Entlastung des Testamentsvollstreckers,
-
gesteigerte Effizienz im Arbeitsalltag,
-
signifikante Kostenersparnis sowie
- Motivation und Wertsteigerung für die Mitarbeiter.
2. Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT
- Erforderlich sind theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten. Details hierzu finden Sie in den Richtlinien zum Zertifizierten Nachlassassistenten (AGT). Hier mehr erfahren
- Die AGT erkennt die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ des Lehrgangsanbieters Nachlasscampus.de als Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse in der Nachlasssachbearbeitung – im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens – an. Damit erfüllt der Lehrgang eine wesentliche Voraussetzung für eine nachfolgende Zertifizierung durch AGT.
Alle Infos auf einen Blick
👉 Details zum Lehrgang „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“ sowie zum Lehrgangsanbieter finden Sie unter: www.nachlasscampus.de
Wichtig: Anmeldungen am Lehrgang erfolgen ausschließlich über Nachlasscampus.de und sind seit 15. Mai 2025 möglich!
👉 Details zur Zertifizierung durch die AGT sowie zur Titelführung „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“: s. nachstehend sowie in den Richtlinien.
Wichtig: Die Antragstellung zur Zertifizierung erfolgt ausschließlich über die AGT und ist über das im unteren Bereich bereitgestellte digitale Formular möglich – direkt zum Formular.
> Höhe der Zertifizierungsgebühr: € 250 (einmalig)
> Rezertifizierung alle 3 Jahre: Nachweiserbringung über Fortbildungen gem. den Hinweisen zur Pflichtfortbildung
> Höhe der Rezertifizierungsgebühr: € 150 (alle 3 Jahre)
👉 Zu beachten sind die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn für die Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Nachlassassistent (AGT)“, in der Fassung vom 01.07.2025. Hier mehr erfahren
In Bearbeitung!