Mitgliedschaft
Die AGT kennt ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten, der hierüber mit der Mehrheit seiner Stimmen entscheidet. Die Mitgliedschaft wird mit der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand wirksam. Der einmalige Aufnahmebeitrag beträgt 60 EUR, der jährliche Mitgliedsbeitrag 184 EUR. Fördermitglieder vereinbaren zunächst auf ein Jahr begrenzt einen empfohlenen Förderbeitrag in Höhe von mindestens 50 EUR mit dem Vorstand. Der Aufnahmebeitrag entfällt. Die Fördermitgliedschaft ist auf die Teilnahme an einem Arbeitskreis beschränkt. Fördermitglieder genießen nicht die satzungsmäßigen Mitgliedschaftsrechte. Mitglieder, die den Zweck des Vereins in besonderem Maße unterstützen, können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern berufen werden.
