Mitglieder der AGT
Seit Gründung des AGT e.V. im Jahr 1997 verzeichnet die AGT einen kontinuierlichen Mitgliederzuwachs und weist bereits über 500 Mitglieder auf.
Als Mitglied des AGT e.V. können Sie mithelfen, die Idee der Qualitätssicherung im Bereich der Testamentsvollstreckung voranzutreiben und somit die AGT in Ihrer Arbeit und Zielen unterstützen.
Gleichzeitig kommen Sie als Mitglied der AGT in den Genuss einiger Vorteile, wie etwa der kostenlose Erwerb der AGT-Tagungsbände. (mehr dazu s.u.)
Infos zur Mitgliedschaft
Vorteile für Mitglieder der AGT
- Beitragsnachlässe für folgende AGT-Veranstaltungen:
- für den Deutschen Testamentsvollstreckertag (AGT) von z.Z. €100
(Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung geeignet für Fachanwälte für Erbrecht und wird i.d.R. beim DStV e.V. akkreditiert für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Eine Akkreditierung beim FPSB erfolgt wahlweise.) - für die AGT-Fachtagung von z.Z. €100
(Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung geeignet für Fachanwälte für Erbrecht und wird i.d.R. beim DStV e.V. akkreditiert für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Eine Akkreditierung beim FPSB erfolgt wahlweise.) - für die AGT-Spezialtagung von z.Z. €100
(Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung geeignet für Fachanwälte für Erbrecht und wird i.d.R. beim DStV e.V. akkreditiert für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung) - für die AGT-Workshops von z.Z. €100
(Die Workshops sind als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Erbrecht geeignet)
- für den Deutschen Testamentsvollstreckertag (AGT) von z.Z. €100
- Download >130 Vorträge/Präsentationen aus AGT-Veranstaltungen, durch Zugang zu dem passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der Homepage (Passwort ist in der Geschäftsstelle zu erfragen)
- Kostenloser Erwerb der AGT-Tagungsbände zum Deutschen Testamentsvollstreckertag inkl. der Vorträge der Tagung und Entwicklungen im Recht der Testamentsvollstreckung sowie weiterer Fachaufsätze/Gastbeiträge. (erscheinen jährlich im November)
- Recht zur Nutzung des AGT-Logos (per Antrag)
Und so werden Sie Mitglied:
So Sie die Voraussetzungen gem. § 3 der AGT-Satzung erfüllen, schicken Sie – bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der AGT e.V. zur Unterstützung ihrer Arbeit und Ziele – den ausgefüllten Mitgliedsantrag bitte an die AGT-Geschäftsstelle: info@agt-ev.de