Mitglieder der AGT

Seit Gründung des AGT e.V. im Jahr 1997 verzeichnet die AGT einen kontinuierlichen Mitgliederzuwachs und weist bereits über 500 Mitglieder auf.

Als Mitglied des AGT e.V. können Sie mithelfen, die Idee der Qualitätssicherung im Bereich der Testamentsvollstreckung voranzutreiben und somit die AGT in ihrer Arbeit und ihren Zielen unterstützen.

Gleichzeitig kommen Sie als Mitglied der AGT in den Genuss einiger Vorteile, wie etwa der kostenlose Erwerb der AGT-Tagungsbände. (mehr dazu s.u.)

Infos zur Mitgliedschaft

Vorteile für Mitglieder der AGT

  • Beitragsnachlässe für folgende AGT-Veranstaltungen:
    • für den Deutschen Testamentsvollstreckertag (AGT) von z.Z. €100
      (Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung geeignet für Fachanwälte für Erbrecht und wird i.d.R. beim DStV e.V. akkreditiert für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Eine Akkreditierung beim FPSB erfolgt wahlweise.)
    • für die AGT-Fachtagung von z.Z. €100
      (Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung geeignet für Fachanwälte für Erbrecht und wird i.d.R. beim DStV e.V. akkreditiert für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Eine Akkreditierung beim FPSB erfolgt wahlweise.)
    • für die  AGT-Spezialtagung von z.Z. €100
      (Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung geeignet für Fachanwälte für Erbrecht und wird i.d.R. beim DStV e.V. akkreditiert für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung)
    • für die  AGT-Workshops von z.Z. €100
      (Die Workshops sind als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Erbrecht geeignet)
  • Zugriff auf >135 Fachvorträge/Präsentationen aus AGT-Veranstaltungen im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der AGT-Webseite: Zugang (Passwort ist in der Geschäftsstelle unter info@agt-ev.de zu erfragen)
  • Kostenloser Erwerb der AGT-Tagungsbände anlässlich des „Deutschen Testamentsvollstreckertages“ inkl. aller Vorträge der Tagung und Entwicklungen im Recht der Testamentsvollstreckung sowie weiterer Fachaufsätze/Gastbeiträge. (erscheinen jährlich im November)
  • Recht zur Nutzung des AGT-Logos (nach Antragstellung)

Und so werden Sie Mitglied:
So Sie die Voraussetzungen gem. § 3 der AGT-Satzung erfüllen, schicken Sie – bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der AGT e.V. zur Unterstützung ihrer Arbeit und Ziele – den ausgefüllten Mitgliedsantrag bitte an die AGT-Geschäftsstelle: info@agt-ev.de

Mitgliedsantrag 2024