– 18. Februar 2008 –

In seiner Sitzung vom 15.02.2008 hat der Deutsche Bundesrat in einer umfangreichen Stellungnahme zur geplanten Erbschaftsteuerreform deutliche Änderungswünsche angebracht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte:

Reduzierung der geplanten Behaltenspflicht für Unternehmen.

Nach dem Gesetzentwurf soll eine steuerliche Begünstigung von Unternehmensübergängen nur erfolgen, wenn sie mit einer langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und der Fortführung des Betriebes über 15 Jahre einhergehen. Der Bundesrat fordert die Senkung auf äußerstenfalls 10 Jahre.

Abschaffung des sog. „Fallbeileffekts“

Der Verschonungsabschlag soll weg von der „alles oder nichts“ Regelung und anteilig auch dann gewährt werden, wenn zeitweise die erforderlichen Voraussetzungen nicht eingehalten sind. Anderenfalls würde bei einem Erben, der den vom Erblasser übernommenen Betrieb im 15. Jahr aufgeben muss, der Verschonungsabschlag vollständig entfallen und der Unternehmer damit erbschaftsteuerrechtlich einem Erben gleichgestellt, der den Betrieb bereits nach einem Jahr veräußert.

 

Verbesserung der Situation naher Verwandter

Hier kritisiert der Bundesrat, dass die vorgesehenen Regelungen die nahen Verwandten den fremden Dritten gleich stellen und fordert eine stärkere Differenzierung zwischen den Erwerbern der Steuerklassen II und III.