– 14. März 2008 –

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die bisher angedachten Neuregelungen zu erweitern. Die Änderungsvorschläge betreffen den Ausgleich der Pflegeleistungen sowie den nachehelichen Unterhaltsanspruch. Wertungswidersprüche werden bei der Pflichtteilsentziehung gesehen. Darüber hinaus wird im Bereich der staatlichen Regressansprüche im Betreuungswesen die Beibehaltung einer zehnjährigen Ausschlussfrist gefordert.