– 01. Januar 2010 –
Seit dem 1. Januar ist sie in Kraft: die Erbrechtsreform 2010. Sie ist sicherlich nicht das große Reformprojekt, als dass sie ursprünglich angekündigt wurde. Auch dem öffentlich verkündeten Anspruch, dem Erblasserwillen mehr Geltung zu verschaffen, wird die neue Rechtslage nur eingeschränkt gerecht. Dies mag man bedauern, wenn man die geringe Bereitschaft der Vermögensinhaber sieht, sich der Herausforderung um eine ihren individuellen Erfordernissen entsprechende Vermögensnachfolgeplanung zu stellen. Andererseits wurde mit der Reform auch ein hohes Gut der deutschen Erbrechts bewahrt: die weitgehende Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Bevormundung in der Nachfolgegestaltung und Nachlassabwicklung. Die vorgenommenen Modifikationen stärken die Rechte der Erblasser und überlassen es der Initiative des Einzelnen, sich aus der großen Bandbreite möglicher Regelungen die für seine Verhältnisse optimale Lösung zu erarbeiten. Es wird die Aufgabe der Berater sein, ihren Mandanten hier die richtigen Wege zu weisen. Das neue Erbrecht gilt ab sofort, Anlass genug, um vorhandene Nachfolgeregelungen zu überprüfen und zu aktualisieren.
Hinweis: Mit allen Aspekten des neuen Erbrechts befasst sich der Beitrag von Eberhard Rott und Evelyn Jansen: Alles Gute im neuen Jahr! Das neue Erbrecht 2010, veröffentlicht in NWB-EV 2010, S. 17 – 29.