– 14. März 2011 –
Die EU-Kommission beschließt die Einleitung des zweiten Schrittes des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßes des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts gegen EU-Recht. Hintergrund ist der Umstand, dass nach deutschen Recht jedem in Deutschland ansässigen Deutschen ein Freibetrag von mindestens 20.000,– € zusteht, während dieser Betrag nur 2.000 Euro beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
Die Bundesregierung hat nunmehr zwei Monate Zeit, auf die Anfrage der Kommission zu antworten. Der nächste Schritt wäre die Klage gegen Deutschland vor dem EuGH.