– 18. März 2011 –

Das Gesetzesvorhaben des Deutschen Bundestages zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht (die AGT berichtete unter dem 02.03.2011) hat damit seine letzte große Hürde genommen. Um Wirksamkeit zu erlangen, muss das Gesetz nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.