Auszug aus dem General Anzeiger vom 02.03.2016
Der Tod eines Angehörigen führt häufig zu Konflikten zwischen Familienmitgliedern. Selbst dann, wenn ein Testament vorliegt. Hat der Erblasser aber zuvor einen Testamentvollstrecker bestimmt, kann eine friedvolle Erbabwicklung gelingen.
Eberhard Rott ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentvollstreckung und Vermögensvorsorge (AGT). Mit ihm hat Kristina Wollseifen darüber gesprochen, was, bei einer Erbabwicklung beachtet werden muss.
Warum ist der Einsatz eines Testamentvollstreckers ratsam?
Rott: Familien- und Vermögensstrukturen werden immer komplexer: Es gibt heutzutage viel mehr Patchwork-Familien als früher. Das Vermögen eines Verstorbenen liegt nicht mehr nur in Form von Geld auf dem Bankkonto, sondern steckt auch in Aktien oder Immobilien. Auch die steuerlichen Verstrickungen sind heute komplizierter als früher. Außerdem sollen bedürftige Angehörige versorgt oder gemeinnützige Organisationen bedacht werden. Manchmal muss auch ein geeigneter Unternehmensnachfolger gefunden werden.
Ein Testamentvollstrecker hilft den Hinterbliebenen also dabei, den Überblick zu behalten?
Rott: Nicht nur das, er verwaltet das gesamte Erbe des Verstorbenen und setzt so dessen Wünsche aus dem Testament um. Der Testamentvollstrecker ist nur an die Anweisungen des Erblassers und nicht an Forderungen der Erben gebunden.
Der Zeitungsartikel als Download: GZ 02.03.2016 Das Erbe friedlich abwickeln